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Revidiertes Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb zeigt bereits Wirkung

Anbieter verbessern ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) freuts: Bereits vor Inkrafttreten des revidierten Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) gelangen Anbieter verschiedener Branchen mit demselben Anliegen an die SKS. Sie wollen ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) konsumentenfreudlicher ausgestalten.

Gerade mal fünf Wochen ist es her, als die Räte sich für eine gerichtliche Überprüfung einseitiger AGB ausgesprochen hatten. Weder ist die Referendumsfrist abgelaufen noch ist das revidierte UWG in Kraft getreten: Dennoch zeigt die Gesetzesänderung bereits jetzt Wirkung und Firmen überprüfen vorsorglich ihr Kleingedrucktes auf dessen Missbräuchlichkeit.

Die SKS ist deshalb mit verschiedenen Anbietern und Branchen im Gespräch, die ein grosses Interesse haben, ihre AGB den inskünftig geltenden gesetzlichen Vorgaben anzupassen. Die Bereiche, welche bis heute krass einseitig ausgestaltet sind, entsprechen sich stark. Sie betreffen die Thematik rund um den Datenschutz, die Garantieleistungen sowie Diensleistungsversprechen bzw. –einschränkungen. Problematisch sind denn oft auch die fehlenden Kündigungsmöglichkeiten sowie das Recht des Anbieters, den Vertrag einseitig ändern zu dürfen.

„Die SKS zeigt interessierten Anbietern jederzeit auf, in welchen Bereichen ihre AGB konsumentenfreundlich ausgestaltet werden können“, sagt Sara Stalder, Geschäftsleiterin der Stiftung für Konsumentenschutz. „Es dient der Sache mehr, gemeinsam mit den Anbietern Lösungen zu finden, als nach Inkraftsetzung der neuen Bestimmung gerichtlich gegen missbräuchliche AGB vorzugehen.“