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SKS fordert Recht auf Sicherheit und Schutz vor Täuschung

Vernehmlassung: Vorentwurf zum Bundesgesetz über die Information und den Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten (KISG)

Die vier Konsumentenorganisationen ACSI, FRC, kf und SKS sind sich einig: Das vorgeschlagene subsidiäre Gesetz lässt zu viele Lücken offen und bietet keinen umfassenden Konsumentenschutz. Nur ein Rahmengesetz gewährleistet den Schutz der rechtlichen, wirtschaftlichen und politischen Interessen der Konsumentinnen und Konsumenten. Und nur ein Konsumentenschutzgesetz, das diesen Namen auch verdient, garantiert die Sicherheit und Gesundheit der Konsumentinnen und Konsumenten.

Unsichere oder mangelhafte Produkte sind keine Seltenheit. So wurden 2003 in der Schweiz stichprobenweise 1500 Elektrogeräte wie Ventilatoren, Lampen, Wecker oder Toaster kontrolliert. Resultat: Rund 20 Prozent der erfassten Produkte wiesen Mängel auf (Quelle: Eidg. Starkstrominspektorat, ESTI). Beim elektrischen Wecker, der zur falschen Zeit klingelt, gibt’s beim Zuspätkommen vielleicht nur Ärger mit dem Chef. Aber was ist mit dem Auto, bei dem das Bremspedal bis zum Anschlag durchgetreten wird und nichts passiert? In der EU ist der Fall klar: Mangelhafte Autos – aber auch alle anderen unsicheren Produkte – können von Amtes wegen zurückgerufen werden. Nicht so in der Schweiz. Der Vorentwurf zum KISG schlägt lediglich vor, den Anbietern vorzuschreiben, nur sichere Waren und Dienstleistungen in Verkehr zu bringen. Das ist begrüssenswert, genügt aber nicht: Es braucht unbedingt eine gesetzliche Bestimmung, die es den Behörden generell erlaubt, unsichere Produkte rasch vom Markt zurückzurufen.

Auch in einem anderen Bereich bleibt der Entwurf auf halbem Weg stecken: Zwar sollen die Anbieter verpflichtet werden, die Konsumentinnen und Konsumenten über die wesentlichen Eigenschaften eines Produkts oder einer Dienstleistung zu informieren. Das «Kleingedruckte» in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bleibt jedoch ausgeklammert. Das ist nicht akzeptabel. In keinem einzigen EU-Land sind derart missbräuchliche AGB erlaubt, wie dies in der Schweiz üblich ist. Die SKS verlangt deshalb nachdrücklich, dass die AGB nach europäischem Vorbild geregelt werden, das heisst u.a. gehören missbräuchliche Klauseln verboten!

Die Konsumentenorganisationen erhalten nur eine minimale Finanzhilfe vom Bund: Diese soll weiterhin an die Durchführung von Tests und die Konsumenteninformation geknüpft sein. Die Konsumentenorganisationen wachen aber auch über das UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb). Wegen mangelnder finanzieller Mittel können die Konsumentenorganisationen diese Aufgabe aber kaum erfüllen. Die Konsumentenorganisationen verlangen deshalb, dass die finanzielle Unterstützung auf die Ausübung des UWG-Verbandsklagerecht ausgeweitet wird.

Die SKS und die anderen Konsumentenorganisationen ACSI, kf und FRC bedauern, dass der Vorentwurf nur punktuell Verbesserungen bringt. Sie fordern ein Rahmengesetz, das die Rechte und Interessen der Konsumentinnen und Konsumenten umfassend schützt und die Pflichten der Anbieter klar festhält.

Stiftung für Konsumentenschutz

Bern, 12. Juli 2004