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SKS kämpft weiter für fairen SwissPass

Swisspass_sbb_voevDer Verband öffentlicher Verkehr (VöV) beharrt beim neuen SwissPass auf der automatischen Vertragsverlängerung. Auch die Forderung der Stiftung für Konsumentenschutz (SKS), die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) offenzulegen, schiebt der VöV auf die lange Bank. Damit bleibt die Kundenfreundlichkeit mehrheitlich auf der Strecke. Die SKS wird prüfen, ob rechtliche Schritte ergriffen werden müssen.

Dank dem SwissPass sollen mit einer einzigen Karte möglichst viele Mobilitätsdienstleistungen konsumiert werden können. Die Grundidee und die damit verbundene Vereinfachung unterstützt die SKS. Die berechtigten Interessen der Kundinnen und Kunden dürfen aber nicht auf dem Abstellgleis landen.

Besonders stossend ist aus Sicht der SKS, dass für den SwissPass eine automatische Vertragsverlängerung vorgesehen ist. Die SKS hat den VöV verschiedene Male aufgefordert, eine Wahlmöglichkeit vorzusehen: Die Kundinnen und Kunden müssen wählen können, ob sich das Abonnement automatisch verlängern soll oder ob es zeitlich befristet ist und auf einen frei bestimmbaren Zeitpunkt erneuert werden kann. Die SKS ist in dieser Angelegenheit bereits seit Januar mit dem VöV im Gespräch. Auf den offenen Brief der SKS vom März liess der VöV verlauten, dass weiterhin keine Wahlmöglichkeit vorgesehen ist.

Die Forderung der SKS, das Kleingedruckte (AGB) offenzulegen, wies der VöV mit dem Hinweis ab, die AGB würden demnächst für die Öffentlichkeit online zugänglich sein. Diese nicht nachvollziehbare Geheimniskrämerei lässt ernsthafte Zweifel aufkommen, dass der VöV bzw. die SBB die Bedürfnisse der Bahnreisenden tatsächlich ernst nehmen.

Es ist unverständlich, dass sich der VöV querstellt und nicht Hand zu einer konsumentenfreundlichen Lösung bietet. Die SKS wird deshalb die AGB prüfen, sobald sie veröffentlicht sind, und genau hinschauen, ob sie gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verstossen.