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SKS stoppt ungerechtfertigte Inkasso-Abzocke!

Seit Jahren bereichern sich Inkassobüros unerlaubterweise an Schuldnern über den sogenannten Verzugsschaden. Die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) begleitete verdeckt einen Fall, in welchem von einem säumigen Schuldner nebst dem geschuldeten Rechnungsbetrag dieser horrende Zusatzbetrag verlangt wurde. Die Intervention der SKS zeigte Wirkung und das Inkassobüro (Intrum Justitia) verzichtet auf das Eintreiben des Betrages. Somit hat das Unternehmen zugestanden, dass seine Verzugsschadenpraxis illegal ist.

Bei einer Grundforderung von rund 380 Franken verlangte ein Inkassobüro (Intrum Justitia) vom Schuldner zusätzlich 145 Franken – unter dem Titel Verzugsschaden gemäss Art. 106 OR. Wieso dieser Betrag geschuldet wäre, dafür fehlte der konkrete Nachweis. Für eine derartige Forderung ist von Gesetzes wegen aber unbedingt ein Nachweis notwendig.

Unter verdeckter Begleitung durch die SKS wies der Schuldner mehrere Male auf den fehlenden Nachweis eines Verzugsschadens hin. In der Folge verzichtete Intrum Justitia auf den Betrag und räumte somit die Unrechtmässigkeit der bisherigen Verzugsschadenpraxis ein. Sara Stalder, Geschäftsleiterin SKS, ist erfreut über diesen Erfolg und fordert gleichzeitig, dass diese Einsicht endlich bis zum Branchenverband durchdringen muss.

Seit Jahren betreiben Inkassobüros ein lukratives Geschäft: Sie stellen Schuldnern unbegründet einen Verzugsschaden in Rechnung, oftmals mit einem aggressiven Begleitschreiben. Vielfach aus Angst vor einer Betreibung mit entsprechendem Eintrag im Betreibungsregister oder aus Unwissen zahlen die genötigten Kunden den Betrag.

Diese illegale Praxis der Inkassobüros wird durch deren Branchenverband VSI (Verband Schweizerischer Inkasso-Treuhandinstitute) gedeckt und gefördert – er führt sogar eine Verzugsschadentabelle: Diese gibt vor, bei welchen Grundforderungen die Inkassobüros welchen Verzugsschaden verlangen sollen.

„Die SKS setzt sich nicht für säumige Schuldner ein, sie will lediglich der ungerechtfertigten Bereicherung der Inkassounternehmen Einhalt gebieten“, betont Sara Stalder. Der geschuldete Betrag, der Verzugszins und allgemein übliche Mahngebühren des Gläubigers seien zu bezahlen.

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