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Ständerat ignoriert Konsumentenanliegen

Der Ständerat hat heute Morgen die Interessen und Anliegen der Konsumentinnen und Konsumenten auf fatale Art und Weise ignoriert: Bei der Beratung des Lebensmittelgesetzes hat er sich gegen mehr Transparenz ausgesprochen und auch das mehr als berechtigte Schutzanliegen bezüglich Kinderbewerbung abgelehnt.

Die Stiftung für Konsumentenschutz ist sehr enttäuscht: Weder zeigte sich die Mehrheit des Ständerates offen für eine verbesserte Herkunftsdeklaration der  Rohstoffe, noch will er den Konsumenten einen Einblick erlauben, ob in Gaststätten und Restaurants sauber und korrekt gearbeitet wird. Die beiden sehr berechtigten Anliegen wurden heute Morgen im Ständeratsaal abgelehnt, weil die Mehrheit der Ständerätinnen und Ständeräte offenbar der ablehnenden Haltung der Wirtschaft mehr Gehör schenkt.

Selbst bei der Bewerbung von Kindern will der Ständerat keine Verbesserung: Das Lebensmittelgesetz hat dank dem Nationalrat einen Passus vorgesehen, der dem Bundesrat erlaubt hätte, bei der Lebensmittelwerbung, welche sich an Kinder richtet, Einschränkungen vorzunehmen.

Die Stiftung für Konsumentenschutz hofft nun, dass der Nationalrat seine Linie behält und die enttäuschenden Entscheide des Ständerates nicht bestätigt.