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Ständeratskommission will Bundesgerichtsentscheid kippen

StromzählerBern – Ein Bundesgerichtsentscheid über zu hohe Stromkosten für Konsumenten soll durch eine Gesetzesänderung unterlaufen werden. Die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) wehrt sich gegen dieses Vorgehen einer Ständeratskommission (UREK-S), weil zukünftig Preisvorteile des freien Strommarktes nur noch an Unternehmen, nicht aber an Konsumenten weitergegeben würden. Am Donnerstag, 8. Dezember 2016, entscheidet der Ständerat über das Geschäft.

Im Juli 2016 entschied das Bundesgericht, dass rund 60 Elektrizitätswerke den Konsumenten über Jahre hinweg zu hohe Preise verrechnet hatten. Die Elektrizitätskommission (Elcom) beanstandete diese ungerechtfertigt hohe Preisberechnung und sah sich gezwungen, bis vor Bundesgericht zu klagen und bekam Recht. Der Streitfall: Die Elektrizitätswerke gaben Preisvorteile, den sie durch den Stromeinkauf auf dem freien Markt erringen konnten, nur an grosse Unternehmen weiter, die den Stromanbieter ebenfalls frei wählen dürfen. Konsumenten und kleine Unternehmen gingen jahrelang leer aus und mussten höhere Preise bezahlen. Ungerechtfertigter Weise, wie das Bundesgericht in seinem Urteil festhielt. Denn im Stromversorgungsgesetz steht, dass sie Preisvorteile auch an die gebundenen Kunden weitergeben müssen. Gebundene Kunden sind Konsumenten und Unternehmen, die ihren Stromlieferanten nicht frei wählen können, weil sie nicht mehr als 100‘000 kWh verbrauchen.

Ständeratskommission dient Stromfirmen

Nun will die zuständige Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerats den entsprechenden Gesetzesartikel ersatzlos streichen. Dadurch hätte der Bundesgerichtsentscheid keine gesetzliche Grundlage mehr und Stromkonzerne könnten den Konsumenten weiterhin zu hohe Preise verrechnen. „Die zuständige Kommission will das Gesetz zugunsten der Stromkonzerne verändern, damit die Konsumenten gemolken werden können“, so SKS-Geschäftsleiterin Sara Stalder. Weil es die Stromkonzerne verpasst hätten, ihren gigantischen Gewinn, den sie noch vor wenigen Jahren einfuhren, in erneuerbare Energien zu investieren, generierten sie jetzt aufgrund des tiefen Strompreises mit unrentablen Atomkraftwerken und Wasserkraftwerken Verluste. „Für ihre Fehlinvestitionen sollen jetzt die Konsumenten und der Staat aufkommen“, so die Konsumentenschützerin weiter.

Kommission fordert Kostenaufschläge für Konsumenten

Die UREK-S will die Konsumenten auch in weiteren Bereichen schröpfen, um die Elektrizitätswerke über Wasser zu halten. Sie schlägt vor, dass Elektrizitätswerke auch Kosten für den Ausbau von intelligenten Netzstrukturen für erneuerbare Energie und intelligente Messstationen auf die Konsumenten überwälzen können; der Bundesrat soll eine entsprechende Befugnis erhalten. Und damit nicht genug: Weiter sollen sogar die Kosten für Informationskampagnen oder für Planungsvorhaben den Kunden weiterverrechnet werden können. „Der Ständerat ist nun aufgefordert, ihre fehlgeleitete Kommission zu korrigieren und die einseitige und ungerechte Mehrbelastung der Konsumenten zu verhindern“, so Stalder in Bezug auf den 8. Dezember, wenn der Ständerat das Geschäft behandeln wird.

 

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