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Ständerat erhöht Einlegerschutz

Finanzkrise macht SKS-Anliegen mehrheitsfähig

Der Einlegerschutz wird erhöht. War die SKS vor wenigen Jahren noch allein mit diesem Anliegen, hat die Finanzkrise endlich auch Bundesrat und Parlament zur Einsicht gebracht. Damit sind geprellte AnlegerInnen besser geschützt. Dies reicht aber nicht: Die SKS fordert eine grundsätzliche Überarbeitung des Einlegerschutzes, Transparenz im Bankengeschäft und die Nichtigerklärung missbräuchlicher Banken-AGB. Im Jahr 2009 wird sich die SKS für diese Anliegen einsetzen.

Heute hat der Ständerat einer Erhöhung des Einlegerschutzes zugestimmt. Für den einzelnen Anleger wird die abgesicherte Summe von 30’000 auf 100’000 Franken erhöht. Insgesamt stehen neu 6 statt 4 Milliarden Franken zur Verfügung, welche im Fall eines Bankenkonkurses an geprellte AnlegerInnen ausbezahlt werden. Es ist damit zu rechnen, dass in der nächsten Woche auch der Nationalrat der Erhöhung des Einlegerschutzes zustimmt.

Die SKS ist hierüber erfreut. Lange Zeiten vor der Finanzkrise, im Nachgang zum Konkurs der Spar- und Leihkasse Thun im Jahr 1991, hatte die SKS die Erhöhung des Einlegerschutzes gefordert. «Dank» der Finanzkrise haben endlich auch die Mehrheit von Bundesrat und Parlament die grosse Bedeutung eines starken Einlegerschutzes erkannt.

Dies genügt aber nicht. Nötig ist eine grundsätzliche Überarbeitung des Einlegerschutzes. «Da die Systemobergrenze bei 6 Milliarden liegt, besteht das Risiko, dass längst nicht alle AnlegerInnen zu ihrem Geld kommen», kritisiert Simonetta Sommaruga, SKS-Präsidentin und Ständerätin. «Der Bundesrat muss sein Versprechen halten und bis im Frühjahr 2009 eine neue Vorlage bringen, bei der sich der Einlegerschutz an den Risiken orientiert.» So zahlen heute auch vorsichtige AnlegerInnen mit für hochriskante Geschäfte, die sie selbst nie getätigt haben.

Im Visier der SKS steht zudem der Schutz der AnlegerInnen vor einem Bankenkonkurs. Die Lehman-Opfer haben gezeigt, wie skandalös die Beratung der Banken zum Teil ist: keine Transparenz, keine Information und am Schluss sind die AnlegerInnen die geprellten. Die SKS hat daher am 22. Oktober 2008 ein 10-Punkte-Programm vorgestellt, wie AnlegerInnen geschützt werden können. Unter anderem sollen die Banken zukünftig sämtliche Kosten für Aufträge offenlegen, beispielsweise Kommissionen, Provisionen (Kickbacks), Gebühren und Spesen.

Unbedingt nötig sind Verbesserungen bei den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken. Diese sind häufig einseitig zulasten der Kundinnen und Kunden formuliert. Solche missbräuchlichen AGB-Klauseln sind in der EU seit mehr als 10 Jahren nicht erlaubt – in der Schweiz aber gang und gäbe. Die SKS wird sich im Jahr 2009 vehement dafür einsetzen, dass missbräuchliche AGB-Klauseln für nichtig zu erklären sind.