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Ständerat spricht sich für verbesserte Kontrolle der Inkassoinstitute aus

Bald mehr Konsumentenschutz im Forderungsinkasso?

Der Ständerat hat heute morgen zwei konsumentenrelevante Vorstösse beraten: ein Verbot von Bonitätsdatenbanken sowie die Schaffung von Rahmenbedingungen für Inkassounternehmen. Der erste Vorstoss wurde leider abgelehnt, der Zweite erfreulicherweise angenommen. Die Allianz der Konsumentenschutz-Organisationen ist über den Teilsieg im Bereich der Inkassoinstitute erfreut, äussert jedoch grosse datenschutzrechtliche Bedenken im Zusammenhang mit den weiterhin erlaubten Machenschaften der Betreiber von Bonitätsdatenbanken.

Die Mehrheit der in der Schweiz wohnhaften natürlichen Personen wird ohne ihr Wissen in Bonitätsdatenbanken, die von privaten Auskunfteien unterhalten werden, aufgeführt. Diese Unternehmen unterliegen keinerlei Kontrolle. In der Mehrheit der Fälle hat der Bürger keine Ahnung, dass er überhaupt fichiert wird. Zudem mangelt es an tauglichen, durchsetzbaren Instrumenten, unrichtige Daten berichtigen oder zu Unrecht erhobene Daten löschen zu lassen. Täglich werden etlichen Konsumentinnen und Konsumenten Mietverträge, Kleinkredite, Telefonabonnemente oder ähnliche Vertragsabschlüsse aufgrund angeblich schlechter Bonitätsdaten verweigert.

Die Motion Savary packt das Problem bei der Wurzel und verlangt, dass Daten über die Zahlungsfähigkeit von Privatpersonen ausschliesslich in den Datenbanken der Betreibungsregister sowie jener der Informationsstelle für Konsumkredit (IKO) erfasst werden. Die Allianz der Konsumentenschutz-Organisationen bedauert, dass der Ständerat dem Antrag des Bundesrates gefolgt ist und die Motion abgelehnt hat. Die akute Problematik des uferlosen Sammeln von meist fehlerhaften Personendaten darf nicht auf die Revision des Bundesgesetzes über den Datenschutz verschoben werden, sondern sollte umgehend angegangen werden.

Der zweite konsumentenrelevante Vorstoss, der heute im Ständerat beraten wurde, ist das Postulat Comte, welches die Bürger vor den zweifelhaften Methoden der Inkassounternehmen sowie vor ungerechtfertigten Forderungen schützen will. Wie Aussagen von betroffenen Konsumentinnen und Konsumenten belegen, wenden Inkassounternehmen häufig unverhältnismässige Methoden an, um nicht selten ungerechtfertigte Forderungen einzutreiben. Telefonbelästigungen, Drohungen per SMS, E-Mail oder aggressive Briefe sind Mittel, mit denen sich Inkassobüros oftmals am Rande der Legalität bewegen. Ein weiteres Ärgernis bilden die unter dem Titel „Verzugsschaden“ erhobenen Verwaltungskosten, welche Konsumentinnen und Konsumenten zu Unrecht in Rechnung gestellt werden.

Das vom Ständerat erfreulicherweise angenommene Postulat Compte weist den Bundesrat an zu überprüfen, ob die Schaffung von besseren Rahmenbedingungen für die Praktiken von Inkassounternehmen, namentlich die Einführung von klaren Beschränkungen der Methoden zur Eintreibung von Schulden, notwendig sind. Zudem soll untersucht werden, ob die Übertragung der massiv überhöhten Verwaltungsgebühren auf Schuldnerinnen und Schuldner inskünftig verboten werden kann.