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Stopp den hohen Zollgebühren der Posttochter Swiss Post GLS!

Interpellation von Nationalrätin Susanne Leutenegger Oberholzer

Die Post trickst bei der Berechnung der Zollbearbeitungsgebühren: Swiss Post GLS verrechnet je nach Warenwert 53 oder 43 Franken, die Post selbst 18 Franken oder gar nicht von Konsumentinnen und Konsumenten, die im Ausland eine Ware bestellt haben. Stossend: Swiss Post GLS ist eine 100%-ige Tochterfirma der Post! Mit einer Interpellation verlangt Nationalrätin Susanne Leutenegger Oberholzer vom Bundesrat eine Klarstellung und Massnahmen. Swiss Post GLS darf nicht durch die Hintertüre einer privatrechtlichen Regelung die Konsumentinnen und Konsumenten zur Kasse bitten.

Immer mehr Konsumentinnen und Konsumenten bestellen Waren aus dem Ausland. Dabei profitieren sie von einem grösseren Angebot und teilweise tieferen Preisen. Doch es gibt ein Ärgernis: der Zoll bzw. die Zollbearbeitungsgebühren. Wer im Ausland bestellt, erhält einige Tage nach der Produktrechnung noch eine Rechnung für die Zollbearbeitungsgebühren des Spediteurs. Diese sorgen seit Langem für Unmut.

Die Spediteure verrechnen den Konsumentinnen und Konsumenten die Verzollungskosten. Dabei untersteht die Schweizerische Post der Postverzollung, währenddem private Spediteure wie z.B. DPD oder UPS die Privatverzollung anwenden. Letztere ist wesentlich teurer! Wer im Ausland eine Ware für 100 Franken bestellt, zahlt bei Swiss Post GLS 53 Franken Zollbearbeitungsgebühren. Bei der Schweizerischen Post sind es 18 Franken. Bei einem Warenwert unter 65 Franken verrechnet Swiss Post GLS 43 Franken – die Post verzichtet auf eine Gebühr!

Was die SKS stört: Swiss Post GLS verlangt die höheren Zollbearbeitungsgebühren, obwohl sie eine Tochter der schweizerischen Post ist. Ihre Begründung: Als privatrechtliches Unternehmen und Teil des privaten europäischen Paketnetzwerkes GLS dürfen sie mehr verrechnen! «Mit dieser unerhörten Begründung macht Swiss Post GLS satte Einnahmen auf dem Buckel der Konsumentinnen und Konsumenten», empört sich Sara Stalder, Geschäftsleiterin der SKS.

Nationalrätin Susanne Leutenegger Oberholzer reicht daher eine Interpellation ein. Sie möchte vom Bundesrat wissen, wie er das Verhalten der Swiss Post GLS beurteilt und ob er bereit ist, Massnahmen gegen die hohen Zollbearbeitungsgebühren der Swiss Post GLS zu ergreifen. «Die Post ist ein staatliches Unternehmen. Mit dieser Praxis findet eine Teilprivatisierung statt, welche zulasten der Konsumentinnen und Konsumenten geht», hält Susanne Leutenegger Oberholzer fest.

Nationalrätin Susanne Leutenegger Oberholzer und die SKS verlangen vom Bundesrat rasch Massnahmen, damit auch die Kundinnen und Kunden der Swiss Post GLS von der günstigeren Postverzollung profitieren können. Wenn nötig, muss rasch das Zollrecht geändert werden.