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Täglich massenhaft Verstösse gegen das Datenschutzgesetz

Schluss mit Datensammlung zur Kreditwürdigkeit!

Die Allianz der Konsumentenschutz-Organisationen fordert, dass der Bundesrat umgehend tätig wird und die Fichierung der Kreditwürdigkeit von Privatpersonen durch Privatunternehmen nicht länger duldet.

Wer es in der Hektik des Alltags versäumt, eine Rechnung rechtzeitig zu begleichen, muss mit ungeahnten Konsequenzen rechnen. Die meisten Konsumentinnen und Konsumenten wissen nicht, dass zahlreiche Firmen systematisch Daten zur Kreditwürdigkeit – nicht nur von Unternehmen, sondern auch von Privatpersonen – sammeln. Diese Daten werden von sogenannten Kredit- und Wirtschaftsauskunfteien entsprechend der Zahlungsmoral bewertet und anderen Firmen sowie der Öffentlichkeit gegen Entgelt online zur Verfügung gestellt.

Zwar dürfen säumige Zahlerinnen und Zahler nicht öffentlich an den Pranger gestellt werden, da jegliche Veröffentlichung solcher Personendaten gegen das Datenschutzgesetz (DSG) verstösst. Dies gilt sowohl für die Veröffentlichung der Identität der Person als auch für deren persönliche finanzielle Situation wie unbezahlte Rechnungen, Mahnungen oder Betreibungen. Grundsätzlich könnte die betroffene Person gemäss DSG verlangen, diese Art der Publikation unverzüglich einzustellen. Allerdings ist den Konsumentinnen und Konsumenten in der Regel gar nicht bekannt, welches Unternehmen welche Daten sammelt. Eine solche Aufforderung ist zudem meist zwecklos, da sie von den Kredit- und Wirtschaftsauskunfteien selten bis nie beachtet wird.

Die Allianz der Konsumentenschutz-Organisationen erachtet diese Situation als unhaltbar und stellt der Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements, Bundesrätin Simonetta Sommaruga, daher drei Forderungen, die den Missbräuchen im Inkassobereich ein Ende setzen sollen:

1. Fichierverbot: Informationen von Privatpersonen zur Bestimmung ihrer Kreditwürdigkeit dürfen nicht mehr systematisch gesammelt und archiviert werden (Ausnahme: gesetzlich vorgegebene Register wie das Betreibungsregister sowie das Register der Informationsstelle für Konsumkredit IKO).

2. Verrechnungsverbot: Verwaltungsgebühren von Inkassounternehmen dürfen nicht dem Schuldner verrechnet werden.

3. Gesetzliche Vorgaben für Inkassounternehmen: Damit Missbräuche ein Ende finden, müssen gesetzliche Rahmenbedingungen für die Zulassung von Inkassobüros erlassen werden.

Um dem Anliegen mehr Gewicht zu verleihen, lanciert die Allianz der Konsumentenschutz-Organisationen eine Petition zum Thema Kreditauskunfteien und Forderungsinkasso und fordert die Konsumenten und Konsumentinnen auf, ihre Forderungen zu unterstützen. Die Petition kann online unterzeichnet oder auf www.konsumentenschutz.ch ausgedruckt werden.