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Ticket-App nur mit Datenschutz und Kundenfreundlichkeit

sbb-app-lezzgoEine Ticket-App, welche den Reisenden nachträglich das günstigste Billet verrechnet, tönt angesichts der komplexen Tarife und öV-Struktur in der Schweiz sehr verlockend. Der Konsumentenschutz fordert aber, dass dem Datenschutz und der Kundenfreundlichkeit höchste Priorität zukommt. Zudem darf eine Ticket-App nicht dazu führen, dass der herkömmliche Billetkauf erschwert wird.

Das Schweizer Tarifsystem ist angesichts von rund 270 Transportunternehmen und Tarifverbunden sehr kompliziert und unüberschaubar. Für Reisende ist es anspruchsvoll, die richtigen Routen und Tarife herauszufinden. Zudem wird mit diversifizierten Tarifen das System nochmals verkompliziert. Eine Ticket-App, welche nachträglich die zurückgelegte Strecke in Rechnung stellt, tönt daher nach einer wirklichen Vereinfachung und Verbesserung für die Konsumentinnen und Konsumenten.

Ein solches System kann der Konsumentenschutz aber nur gutheissen, wenn dem Datenschutz das notwendige Gewicht beigemessen wird. Denn für eine solche Ticket-App muss das Bewegungsprofil des Reisenden zwingend erfasst und für die Rechnungstellung und allfällige Reklamationen auch eine Zeitlang gespeichert werden. Es ist befremdlich, dass in der Medienmitteilung der SBB, BLS und PostAuto der Datenschutz nicht einmal erwähnt wird. Der Konsumentenschutz fordert, dass diese Daten dürfen nicht weiterverwendet oder gar weitergegeben werden und auch für den internen Gebrauch müssen strenge und transparente Regeln aufgestellt werden. Eine Bewerbung der App-Anwender darf aufgrund dieser Daten höchstens mit deren ausdrücklicher Einwilligung stattfinden.

Auch bei der Handhabung der Ticket-App stellen sich für die Reisenden relevante Fragen: Was geschieht etwa, wenn man am Ende der Reise vergisst, auszuchecken? Und welche Möglichkeiten hat man, den verrechneten Tarif zu überprüfen und allenfalls zu beanstanden?

Das System bedingt ein grosses Vertrauen der Anwender in die Anbieter. Diesem Vertrauen müssen sich die Transportunternehmen würdig erweisen und eine kundenfreundliche Lösung erarbeiten.

Zentral ist für den Konsumentenschutz auch, dass durch eine allfällige Einführung einer solchen Ticket-App die anderen Zugänge zum Billettkauf nicht ausgedünnt oder gar eingestellt werden. Denn so würden die Kunden indirekt gezwungen werden, die App trotz Datenschutz-Bedenken anzuwenden.

Bereits bei der Einführung des SwissPass hat die SBB gezeigt, dass sie bereit ist, weit zu gehen, um die Kunden zu einem Verhalten in ihrem Sinne zu drängen. In Bezug auf den Datenschutz benötigte es beim SwissPass die Intervention des Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten, damit die SBB die Kontrolldaten des SwissPass wieder löschte.

Ein solches Vorgehen darf sich bei einer Ticket-App keinesfalls wiederholen.