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Timesharing: Reglementierung abrupt gestoppt

Rechtskommission foutiert sich um Konsumentenanliegen

Die Rechtskommission des Nationalrates will nun doch keine Gesetzesänderungen zum Timesharing (Erwerb des Teilzeitnutzungsrechts von Ferienwohnungen) – trotz zahlreicher Missbräuche. Einmal mehr werden die Konsumenten von der Bundespolitik im Stich gelassen. Dabei hätte eine Regulierung das Konsumentenvertrauen erhöht, welches durch einige schwarze Schafe in Mitleidenschaft geriet. Die vier Konsumentenorganisationen – acsi, FRC, kf und SKS – geben nicht auf: Sie beantragen dem Nationalrat, auf den Entscheid zurückzukommen.

Auf der Strasse, am Ferienort oder am Telefon werden die Konsumenten von Verkäufern in ein Gespräch verwickelt: Sie hätten eine gratis Ferienwoche gewonnen! Eine Traumwoche mit Palmen, blauem Meer, Sonne, Pool. Wenig ist schöner für die glücklichen Gewinner. Leider entpuppt sich der Traum als Werbemasche, um eine Ferienwohnung in Teilzeitnutzung zu verkaufen.

Seit mehreren Jahren werden die Beratungsstellen der Konsumentenorganisationen mit Problemen in diesem Bereich konfrontiert: aggressive Verkaufsmethoden, mangelhafte Angabe des Vertragsinhaltes – inbesondere was die Nebenkosten anbelangt, welche nach der Vertragsunterzeichnung sprunghaft ansteigen –, Probleme beim Bezug der Ferienwoche und Betrügereien beim Verkauf oder Tausch der Ferienwoche.

Angesichts dieser Missstände verlangen die vier Konsumentenorganisationen die Einführung einer Reglementierung von Timesharing. Wir fordern:

  • ein Widerrufsrecht innerhalb von 14 Tagen
  • der Vertrag muss schriftlich abgefasst sein und die wesentlichen Informationen enthalten
  • es dürfen keine Nebenkosten nach der Vertragsunterzeichnung erhoben werden

Dies nützt den Konsumenten und dem Wirtschaftsstandort Schweiz. Denn nach der Verabschiedung der Timesharing-Richtlinie in der EU haben zahlreiche Timesharing-Unternehmen ihren Sitz in die Schweiz verlegt – aufgrund der laschen Gesetzgebung hier. Unter deren verstärkten Anstrengungen leiden nicht nur die Schweizer Konsumenten, sondern auch das Image der Schweiz, da diese Unternehmen von der Schweiz aus im Ausland operieren.

Dennoch: Bei der knappen Mehrheit der Rechtskommission des Nationalrates stiessen diese Überlegungen auf taube Ohren. Sie will den Status quo beibehalten und auf eine Reglementierung verzichten. Mit zynischer Begründung wider besseren Wissens: Es handle sich um wenige Fälle! Die vier Konsumentenorganisationen acsi, FRC, kf und SKS geben nicht auf: Sie beantragen dem Nationalrat, auf den Entscheid zurückzukommen.

Positionspapier der Konsumentenorganisationen

Stiftung für Konsumentenschutz

Bern, 10. Juli 2006