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Transparenz beim Geld anlegen? Nein, danke!

SKS publiziert Ergebnisse ihrer Bankenbefragung

Eine Umfrage der Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) bei den wichtigsten Schweizer Banken zeigt: Die Lehren aus dem Lehman- und Kaupthingdebakel wurden nicht gezogen. Das Anlagegeschäft ist nach wie vor intransparent: Wer genau wissen will, wie viel seine Bank beim Verkauf eines bestimmten Finanzproduktes verdient, läuft auf. Auch einer Protokollpflicht für Anlagegespräche stehen die Banken ablehnend gegenüber. Die Finma und der Bundesrat schauen untätig zu.

Ob mit Lehman-, Kaupthing- oder anderen Wertpapieren: In der Finanzkrise haben Schweizer Anleger viel Geld verloren, weil ihnen von Bankberatern ungeeignete Finanzprodukte aufgedrängt wurden. Die Branche versprach Besserung – geschehen ist jedoch nicht viel, wie eine Umfrage der Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) bei den wichtigsten Schweizer Banken zeigt.

Nach wie vor werden die Kunden – wenn überhaupt! – nur in allgemeiner und unverständlicher Form (z.B. mittels Bandbreiten) informiert, wie hoch die Entschädigungen (Kickbacks, Retrozessionen, Kommissionen, etc.) sind, die ihre Bank für den Vertrieb eines bestimmten Finanzproduktes erhält. Von den befragten Finanzinstituten verspricht einzig die Alternative Bank Schweiz vollständige Transparenz. Transparenz bei der Anlageberatung ist aber äusserst wichtig: Nur so kann ein Anleger beurteilen, ob seine Bank das Geld wirklich in seinem Interesse anlegt oder sich bei der Wahl der Anlagen von lukrativen Entschädigungen leiten lässt.

Banken wollen keine Protokollpflicht

Im zweiten Teil der Umfrage wurden die Banken zum Thema Protokollierung von Anlagegesprächen befragt. In der Schweiz erstellen zwar einige Banken ein Protokoll, eine gesetzliche Verpflichtung dazu, wie sie etwa die Motion 10.3397 vorsieht, will aber keine Bank. Wie die Gerichtsprozesse nach dem Konkurs von Lehman Brothers gezeigt haben, hat ein Schweizer Bankkunde praktisch keine Chance, vor Gericht eine Entschädigung zu erstreiten, denn die Beweislast liegt grundsätzlich beim Kläger. Das heisst: Wer eine Falschberatung gelten machen will, muss auch Beweise vorlegen können. In Deutschland gilt deshalb seit Anfang 2010 eine Protokollpflicht: Finden Gespräche über den Verkauf von Finanzprodukten statt, müssen diese aufgezeichnet und das Protokoll dem Kunden ausgehändigt werden. Das diszipliniert die Anlageverkäufer und der Bankkunde hat zudem vor Gericht etwas in der Hand.

Bundesrat und Finma bleiben untätig

Wenn die Banken auf freiwilliger Basis wenig unternehmen, ist die Politik gefordert. Der Bundesrat verweist bei entsprechenden Forderungen, zum Beispiel bei der Motion 11.3716 von SKS-Präsidentin Prisca Birrer-Heimo, auf die Finma. Die Finma ihrerseits ist auf Tauchstation. Seit über vier Monaten analysiert sie die Stellungnahmen interessierter Kreise zu ihrem Vertriebsbericht, den sie bereits im November 2010 publiziert hat.