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Unser Geld, unsere Rechte!

Welttag der Konsumentenrechte: Konsumentenschutz-Organisationen fordern mehr Rechte für Kleinanleger

Heute ist der Welttag der Konsumentenrechte. Im Einklang mit mehr als 220 Konsumentenschutz-Organisationen auf der ganzen Welt verlangen SKS, FRC und acsi die Stärkung der Rechte der Kleinanleger. Noch immer überfordern die Banken mit komplizierten Unterlagen interessierte Kleinanleger, wie eine jüngste Untersuchung der Konsumentenschutz-Organisationen zeigte. Die Banken machen es den Konsumentinnen oder Konsumenten nicht einfach, sich auf ein Beratungsgespräch vorzubereiten. Nötig ist daher nebst einem verständlichen Leitfaden ein obligatorisches Beratungsprotokoll, wie es seit Anfang Jahr in Deutschland Pflicht ist. Solange Banken und Politik nicht reagieren, stellen die Konsumentenschutz-Organisationen eine Broschüre zur Verfügung, welche die Vorbereitung auf das Anlagegespräch massiv erleichtert.

Das internationale Motto des diesjährigen Welttages der Konsumentenrechte lautet: «Unser Geld, unsere Rechte». Die Schweizer Konsumentenschutz-Organisationen SKS, FRC und acsi fragen daher: Haben die Banken Lehren aus der Finanzkrise und der mangelhaften Anlageberatung gezogen?

Die Konsumentenschutz-Organisationen haben in den letzten Wochen schweizweit Testpersonen in einige Banken gesandt. Diese fragten unverbindlich nach Informationsmaterial, um sich auf ein Anlagegespräch vorbereiten zu können. Doch die Banken waren bedacht, möglichst rasch die Personalien für ein Anlagegespräch aufzunehmen oder gar sofort ein Konto zu eröffnen, welches für eine Anlage nötig sei. Unkundigen Personen wird der Verkauf von Anlagen oder eines Vermögensverwaltungsmandats bereits im Vorfeld schmackhaft gemacht.

Damit ist klar: Sparer, die sich eine erste Information holen, werden bereits bei der Kontaktaufnahme überfordert. Es wird zwar in vielen Fällen ein sofortiges Gespräch angeboten, ohne jedoch der interessierten Kundschaft die Möglichkeit zu geben, sich vorgängig darauf vorzubereiten. Die von den Banken ausgehändigten Unterlagen für die Gesprächsvorbereitung sind für den Durchschnittskonsumenten mehrheitlich schwer verständlich oder nicht zweckdienlich.

Die Konsumentenschutz-Organisationen SKS, FRC und acsi verlangen daher mehr Transparenz und eine strengere Überwachung:

•    Vom Anlagegespräch muss ein Beratungsprotokoll erstellt werden. Dies ist ausschliesslich vom Anlageberater zu unterzeichnen. Der Fall Lehman Brothers hat gezeigt, dass die Anleger häufig nicht beweisen konnten, falsch beraten worden zu sein.

•    Das «Kleingedruckte» (Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB) darf keine einseitigen Klauseln enthalten.

•    Vertriebsprovisionen («Retrozessionen» oder «Kickbacks») müssen den Anlegern vor Vertragsabschluss transparent offengelegt werden.

•    Alle Gebühren, die im Verlauf der Anlagezeit anfallen, müssen offen gelegt werden.

•    Die Anleger und Sparer sollen Einsitz in der FINMA erhalten.

•    Dem Bankenombudsman muss Entscheidungskompetenz übertragen werden.

Am 2. März hat die FINMA festgestellt, dass regulatorischer Handlungsbedarf zur Verbesserung des Anlegerschutzes besteht. Sie wird hierzu ein Diskussionspapier vorlegen. Das beansprucht viel Zeit: Die Konsumentenschutz-Organisationen verlangen von der FINMA die rasche Ausarbeitung eines Entwurfs zur Änderung der entsprechende Gesetze. Es müssen endlich Lehren aus der Finanzkrise gezogen werden!

Solange dies nicht passiert, raten die Konsumentenschutz-Organisationen den Sparern zur Vorsicht. Als Hilfe publizieren sie Ende März eine Broschüre «Sicher Geld anlegen». Mit klaren Tipps und einer Checkliste können sich Sparer umfassend auf das Anlagegespräch vorbereiten. Die Konsumentenschutz-Organisationen SKS, FRC und acsi verlangen von den Banken, dass sie bei der ersten Anfrage für ein Anlagegespräch einfach verständliche Unterlagen zur Verfügung stellen oder auf die Broschüre der Konsumentenschutz-Organisationen verweisen.