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Vernehmlassung: Bildungsverordnung Detailhandelsfachfrau

Verkäuferinnen und Verkäufer werden zu wenig umwelt- und konsumentenfreundlich ausgebildet

Die Vernehmlassung für die neue Bildungsverordnung Detailhandelsfachfrau / Detailhandelsfachmann ist abgeschlossen. Das Bildungszentrum WWF, die Arbeitsgemeinschaft der Hilfswerke und die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) weisen auf erhebliche Lücken im Entwurf hin: Umwelt-, Energie- und Fair Trade-Labels sowie Konsumentenrechte werden nicht als Ausbildungsziele aufgenommen.

Auf Lebensmittelverpackungen, Haushaltgeräten oder neuen Autos prangen immer häufiger Labels. Die einen weisen auf ökologische oder soziale Produktionsmethoden und faire Handelsbeziehungen hin, andere geben über energiesparenden Betrieb Auskunft. Labels informieren über die Qualität der Produkte und sind eine Hilfe beim Kaufentscheid. Die Vielfalt unterschiedlichster Labels ist gross und verwirrt viele Kundinnen und Kunden. Sie sind deshalb auf eine kompetente Beratung angewiesen. Doch die Verkäuferinnen und Verkäufer sind dafür nicht ausgebildet und oftmals überfordert.

Der WWF, die Arbeitsgemeinschaft der Hilfswerke und die SKS verlangen deshalb, dass Detailhandelsfachleute so ausgebildet werden, dass sie die Kundschaft nicht nur über die Qualität der Produkte informieren, sondern auch kompetent über Umwelt-, Energie- und Fair Trade-Label Auskunft geben können.

Fehlende Labelkenntnisse des Verkaufspersonals stehen zudem im Widerspruch zu den schweizerischen Klima- und Energiezielen. Mit stromsparenden Haushaltsgeräten, energieeffizienter Unterhaltungselektronik oder treibstoffarmen Autos lässt sich heute der Energieverbrauch in der Schweiz um 30 bis 80 Prozent reduzieren. Geschultes Verkaufspersonal nimmt mit seinem Beratungsgespräch eine Schlüsselrolle ein und bestimmt mit, wie sich der Energieverbrauch im nächsten Jahrzehnt entwickelt.

Auch in einem weiteren Punkt weist die Bildungsverordnung erhebliche Mängel auf: Die grundlegenden Rechte der Konsumentinnen und Konsumenten werden nicht erwähnt. Die unterzeichnenden Organisationen fordern deshalb, dass das Verkaufspersonal – als Bindeglied zwischen Herstellern und Konsumenten – die Konsumentenrechte kennen muss, namentlich wie Preise angegeben werden, was unlautere Verkaufsmethoden sind, wie persönliche Daten zu schützen sind und welche Rückgaberechte eine Kundin, ein Kunde hat.

können.

Vernehmlassung

Stiftung für Konsumentenschutz

Bern, 12. August 2004