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Wir fordern Konsumentenschutz auf EU-Niveau!

Ablauf der Vernehmlassungsfrist zum Konsumenten-informationsgesetz (KIG)

Seit 1981 ist der Konsumentenschutz in der Bundesverfassung verankert – dank dem Druck einer Volksinitiative. Die umfassende Umsetzung lässt aber auf sich warten. Das Konsumentenschutzniveau soll endlich dem der EU angepasst werden. Dies erwarten die vier Konsumentenorganisationen acsi, FRC, kf und SKS von der Revision des Konsumenteninformationsgesetzes (KIG), zu der die Vernehmlassung heute endete.

Im Jahr 1981 stimmte das Volk dem Bundesverfassungsartikel zum Konsumentenschutz mit 65 Prozent Ja-Stimmen zu. Bald 25 Jahre nach dem klaren Volks-Ja fristet der Konsumentenschutz in der Schweiz immer noch ein Stiefmütterchen-Dasein: Das Konsumenteninformationsgesetz (KIG) aus dem Jahr 1990 ist zahnlos, Revisionen zum Konsumentenschutz wie beispielsweise im E-Commerce oder betreffend Produktsicherheit werden auf die lange Bank geschoben. Vorwärts macht nur die EU: Sie ist der Schweiz im Konsumentenschutz weit voraus. Eine deutliche Verbesserung des Konsumentenschutzes ist daher zeitgemäss.

Die Konsumentenorganisationen acsi, FRC, kf und SKS fordern in ihrer gemeinsamen Vernehmlassungsantwort: Das ungenügende Schweizer Konsumentenrecht muss dem höheren EU-Niveau angepasst werden. Überall ist von EU-Kompatibilität und Marktöffnung gegenüber der EU die Rede – dies muss auch für den Konsumentenschutz gelten.

Insbesondere sollen Bestimmungen im «Kleingedruckten» (den Allgemeinen Geschäftsbedingungen AGB), welche die Konsumentinnen und Konsumenten benachteiligen, nicht mehr erlaubt sein (wie in der EU). Diese in der Vernehmlassung vorgeschlagene OR-Änderung ist eine entscheidende Verbesserung des Konsumentenschutzes. Konsumentinnen und Konsumenten werden nämlich regelmässig mit einseitigen AGB benachteiligt. Die Aufhebung dieses Missstandes ist dringend notwendig.

Zu einer funktionierenden Wirtschaft gehören Anbieter und Konsumentinnen. Zweck des Konsumentenrechts ist es, gleich lange Spiesse zwischen beiden Seiten zu schaffen. Mündige, gut informierte Konsumentinnen und Konsumenten sorgen dafür, dass der Wettbewerb spielt und nur die besten Produkte überleben. Wer die Verbesserung des Konsumentenschutzes bekämpft, verkennt daher das Wesen der Marktwirtschaft.

Vernehmlassungsantwort

Stiftung für Konsumentenschutz

Bern, 14. Oktober 2005