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Zollgebühren: Finanzdepartement muss endlich handeln!

Nationalrätin Leutenegger Oberholzer und die SKS fordern

konkrete Massnahmen

Das Finanzdepartement hat trotz Versprechen des Bundesrates im 2009 nichts unternommen gegen die hohen Zollgebühren. Daher reichte Nationalrätin Susanne Leutenegger Oberholzer in der Wintersession eine Motion ein. Gemeinsam mit der SKS verlangt Nationalrätin Leutenegger Oberholzer vier konkrete Massnahmen vom Bundesrat. So könnten die Zollbearbeitungsgebühren deutlich gesenkt werden. Dies ist dringend nötig: Zum Teil sind die Abgaben höher als der Wert der im Ausland bestellten Ware!

Bei der SKS nehmen die Beschwerden von Konsumentinnen und Konsumenten, die via Internet im Ausland Waren bestellen, zu. Denn tiefe Mehrwertsteuerfreigrenzen und überhöhte Zollbearbeitungsgebühren verteuern die Importe immens. Wer beispielsweise in Deutschland CDs, Veloersatzteile oder Farben im Wert von knapp 60 Franken importiert, muss 61 Franken an Abgaben zahlen. Davon gehen 53 Franken als Zollbearbeitungsgebühren an private Spediteure wie Swiss Post GLS oder DHL!

In der Antwort auf eine Interpellation von Nationalrätin Susanne Leutenegger Oberholzer hat der Bundesrat vor einem Jahr versprochen, Massnahmen gegen die überhöhten Zollgebühren zu ergreifen. Auch der Preisüberwacher war im Gespräch mit der Eidgenössischen Zollverwaltung und doppelte beim zuständigen Finanzdepartement nach. Dennoch wurde nichts beschlossen, was die Zollgebühren gesenkt hätte.

Nationalrätin Susanne Leutenegger Oberholzer hat daher in der Wintersession eine verbindliche Motion eingereicht. Sie verlangt vom Bundesrat konkrete Massnahmen:

•    Die privaten Transportunternehmen sollen für Kleinwaren auch die günstigere vereinfachte Verzollungsart wie die Post anwenden. Die privaten Spediteure könnten dies schon heute, wollen aber lieber von den Konsumentinnen und Konsumenten bis zu 3 Mal so viel wie die Post einverlangen!

•    Die Mehrwertsteuer soll nur auf dem Warenwert erhoben werden. Absurd, aber wahr: Die MWST wird heute auch auf Versicherungskosten und gar den Zollgebühren selbst erhoben!

•    Die Mehrwertsteuerfreigrenze soll auf 10 Franken verdoppelt werden. Beim Selbstimport über die Grenze liegt die Freigrenze bei etwa 22.80 Franken (300 Franken Warenwert). Eine Angleichung beim Onlinehandel ist notwendig.

•    Wer sein Ware gemäss Widerrufsrecht oder Mangel zurücksendet, kann zwar die Mehrwertsteuer bei der Zollverwaltung zurückverlangen. Doch dafür zahlt der Konsument eine Bearbeitungsgebühr von mindestens 30 Franken! Damit würde sich die Rückerstattung erst ab etwa 400 Franken lohnen. Diese Bearbeitungsgebühr gehört abgeschafft.

«Die Gebühren sind in einigen Fällen gar höher als der Warenwert», empört sich Sara Stalder, Geschäftsleiterin der SKS. «Wir verlangen, dass das Finanzdepartement nun endlich die geforderten Massnahmen zum Abbau dieser Handelshemmnisse ergreift.»