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Ich könnte die Reise zwar antreten, möchte dies jedoch nicht. Was passiert mit meinen bereits geleisteten Zahlungen?

Es kann sein, dass eine Reise theoretische zwar stattfinden könnte (Flug findet statt und Unterkunftsmöglichkeit besteht), Ihnen das Antreten der Reise aber nicht zugemutet werden kann. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn am Ferienort coronabedingt keinerlei touristische Infrastruktur zur Verfügung steht, in dem Gebiet eine grosse Ansteckungsgefahr besteht oder Sie nach der Ankunft am Ferienort in Quarantäne gesteckt werden. Auch in diesen Fällen stehen Ihnen unserer Ansicht nach die Rechte gemäss Pauschalreisegesetz (Alternativangebote oder Kaufpreisrückerstattung) zu. Siehe dazu unter Meine im Reisebüro gebuchte Reise wurde abgesagt. Habe ich Anspruch auf Rückerstattung?

Wer «lediglich» aus Respekt oder Angst eine Reise nicht antreten, resp. umbuchen oder stornieren möchte, hat keinen generellen Anspruch auf kostenlosen Rücktritt vom Vertrag. In diesem Fall ist die Kulanz der Reise- und Transportunternehmen entscheidend. Allenfalls werden Kosten über eine abgeschlossene Reiseannullationsversicherung zurückerstattet. Bevor jedoch keine Epidemie oder sogar Pandemie ausgerufen worden ist, ist dies aber eher unwahrscheinlich. Andererseits ist es möglich, dass die Versicherungsbedingungen Epidemien/Pandemien gerade als Ausschlussgründe für die Versicherungsleistung vorsehen. Dies würde wiederum dazu führen, dass die Versicherung nicht leistet und Annullierungskosten selber zu tragen sind bzw. allfällig geleistete Anzahlungen verloren sind.

Tipp: Wenn eine Reiseannullationsversicherung abgeschlossen wird sollte man darauf achten, dass möglichst wenige Ausnahmen von der Leistungspflicht vorgesehen sind.

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