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Ist eine automatische Vertragsverlängerung rechtens?

Ein häufiges Problem bei Abo-Verträgen ist die automatische Vertragsverlängerung. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf automatisch für eine weitere Periode, sofern der Kunde oder die Kundin ihn nicht rechtzeitig kündigt. Wenn man also die Kündigungsfrist verpasst, ist die Dienstleistung oft für ein ganzes weiteres Jahr zu bezahlen – oder länger, falls die Frist auch im Folgejahr verpasst wird. Man nennt solche Verträge auch Rollover- oder Knebelverträge.

Hier einige Beispiele für Verträge, die sich unter Umständen automatisch verlängern:

  • Fitness-Abo
  • Online-Dating-Abo
  • ÖV-Abo (z.B. Swisspass)
  • Zeitschriften-Abo
  • Kostenlose Probeabos, die ohne Kündigung in ein kostenpflichtiges Abo übergehen

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Unter gewissen Voraussetzungen akzeptierbar

Der Konsumentenschutz erhält zahlreiche Anfragen von Konsumenten, die Probleme mit automatisch verlängerten Verträgen und ungewollten Kosten haben. Ist eine solche Verlängerung überhaupt legal? Wie so oft in der Juristerei heisst die Antwort: Es kommt darauf an.

Nach Ansicht des Konsumentenschutzes und zahlreicher Rechtsexpertinnen ist eine automatische Vertragsverlängerung höchstens dann akzeptierbar, wenn der Anbieter den Kundinnen sowohl vor Vertragsschluss als auch rechtzeitig vor der Vertragsverlängerung klar und deutlich informiert, d.h. folgende Punkte alle erfüllt sind:

    • Expliziter Hinweis auf die automatische Vertragsverlängerung bei Vertragsabschluss.
    • Expliziter Hinweis auf die Kündigungsfrist bei Vertragsabschluss.
    • Rechtzeitiger expliziter Hinweis auf bevorstehende Vertragsverlängerung, damit genügend Zeit bleibt, den Vertrag zu kündigen.
    • Keine hohen Hürden für die Kündigung (Hohe Hürden sind z.B. eine lange Kündigungsfrist oder wenn nur eine Kündigung per Fax akzeptiert wird).

 


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Um eine weitere akzeptierbare Form der automatischen Vertragsverlängerung handelt es sich im folgenden Fall: Im Vertrag wird eine Mindestlaufzeit (bspw. ein Jahr) vereinbart. Nach deren Ablauf verlängert sich der Vertrag um die ursprüngliche Dauer. Es besteht jedoch von nun an ein jederzeitiges Kündigungsrecht mit maximal zwei Monaten Kündigungsfrist. So kann die Kundin, wenn sie die Kündigungsfrist verpasst hat, dennoch angemessen frühzeitig aus dem Vertrag aussteigen. Dies ohne Risiko, weiterhin für eine Dienstleistung zu zahlen, die man gar nicht mehr benötigt. Solche Regelungen sehen z.B. zahlreiche Mobilfunkanbieter in ihren Verträgen vor.

Die Kundin kann in dieser Situation entscheiden, ob sie den Vertrag abschliessen will, oder ob sie lieber einen anderen Anbieter sucht. Aber: auch eine informierte Kundin hat durch die Kündigungspflicht einen Mehraufwand. Wirklich faire Anbieter lassen der Kundin bei Vertragsschluss deshalb die Wahl, ob sie einen befristeten Vertrag oder eine automatische Verlängerung wünscht. Sind Sie mit einer automatischen Vertragsverlängerung konfrontiert? Beachten sie unsere Tipps weiter unten!

Leider gibt es auch unseriöse Anbieter, welche den Hinweis auf die automatische Vertragsverlängerung in den AGB verstecken, ohne die Kundinnen zusätzlich zu informieren. Die Kundinnen meinen dann, dass sie einen befristeten Vertrag abschliessen, weil beispielsweise von «12 Monaten für 500 Franken» die Rede ist. Noch schlimmer wird es, wenn zusätzlich zum versteckten Hinweis noch hohe Hürden für die Kündigung hinzukommen.

Wann die Kundin eine Vertragsverlängerung akzeptieren muss, kann nicht pauschal gesagt werden. Grundsätzlich ist immer eine Beurteilung des Einzelfalls notwendig. Es gilt aber: je kundenunfreundlicher die AGB sind, desto grösser ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie ungültig sind. Wenn z.B. der Hinweis auf einen automatische Vertragsverlängerung nicht mal in den AGB steht, sondern irgendwo versteckt auf der Webseite, dann ist der Kunde nicht daran gebunden.

Tipps:

  • Wenn Sie den Vertrag online abschliessen: Schauen Sie sich die Webseite ganz genau an und suchen Sie nach versteckten Hinweisen auf eine automatische Verlängerung oder Mehrkosten. Wenn Sie fündig werden: Suchen Sie nach alternativen Anbietern ohne automatische Vertragsverlängerung.
  • Lesen Sie die AGB genau durch. Wenn Sie die AGB in digitaler Form haben, können Sie mit der Volltextsuche (Ctrl+F, bei Mac ev. Cmd+F) nach Begriffen wie («Kündigung», «kündigen», «verlängert» oder «erneuert») suchen.
  • Einen Vertrag, der sich automatisch verlängern wird, können Sie gleich zu Beginn auf das Ende der Vertragsdauer kündigen. Lassen Sie sich die Kündigung schriftlich bestätigen.
  • Sie können auch die Bestimmungen zur automatischen Vertragsverlängerung durchstreichen oder mit folgendem Vermerk ergänzen: «Der Anbieter erinnert rechtzeitig an die Vertragsverlängerung bzw. an die Kündigungsfrist». Oftmals wird der Anbieter einer solchen Änderung aber nicht zustimmen.

 


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Im Streitfall

Im Zusammenhang mit Abo-Verträgen kommt es oftmals zu folgenden oder ähnlichen Problemen:

  • Sie wurden bei Vertragsabschluss nicht auf die automatische Verlängerung hingewiesen.
  • Sie sollen nach der Aboverlängerung einen höheren Preis zahlen, obwohl Sie vorgängig nicht auf eine Preiserhöhung aufmerksam gemacht worden sind.
  • Sie erhalten trotz frist- und formgerechter Kündigung weiterhin Rechnungen.
  • Sie sind der Ansicht, dass die Weiterführung des Abos nicht mehr zumutbar ist (weil Sie z.B. in’s Ausland ziehen und das Fitnessabo keinen Sinn mehr macht).

Prüfen Sie allgemeine Geschäftsbedingungen blitzschnell mit unserem neuen AGB-Check-Tool. Es durchsucht eingefügte oder hochgeladene AGB-Texte auf Passagen, in denen eine automatische Vertragsverlängerung formuliert ist. Die gefundenen Passagen markiert das Tool. Jetzt ausprobieren unter konsumentenschutz.ch/agb-check.

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