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Was bedeuten die Quarantänelisten des Bundes?

Nicht zuletzt gestützt auf diese Erklärung des WHO rät der Bundesrat seit 13. März 2020, bis auf weiteres auf nicht dringliche Auslandreisen zu verzichten.

Nach wie vor rät der Bund, auf nicht dringliche Auslandreisen zu verzichten. Mit diesem Rat verzichtet der Bundesrat gleichzeitig darauf, explizite Reisewarnungen für bestimmte Regionen/Länder herauszugeben. Hingegen führt der Bund (BAG) eine umfangreiche Quarantäneliste.

Wenn sich ein Land auf dieser Quarantäneliste befindet, ist dies kein behördliches Verbot, in dieses Land zu reisen. Es können sich daraus aber gewisse Rechtsfolgen ergeben. Z.B. machen Reiseversicherer aber auch Reiseveranstalter ihre Leistungspflicht vom Vorliegen einer Reisewarnung abhängig:

  • Da der Zweck der Reise vereitelt wird bzw. eine Quarantäne nicht zugemutet werden kann, gibt es vom Veranstalter eine Kostenrückerstattung, obwohl die Reise grundsätzlich durchgeführt werden könnte.
  • Eine Reiseversicherung übernimmt aus denselben Gründen die Kosten (falls die Kosten nicht zurück erstattet werden).  Zudem sollte man nicht mit einer Rückholaktion/Repatriierung durch den Bund rechnen, wenn trotz Warnung eine entsprechende Reise unternommen wird.

Achtung: Viele Reiseannullationsversicherungen sehen gerade den Fall einer Epidemie/Pandemie als Leistungsausschlussgrund vor und übernehmen keine Annullationskosten. Oder sie schliessen die Leistungen aus, gestützt auf ihre Versicherungsbestimmungen, welche Leistungen nur bei Epidemien, nicht aber bei Pandemien vorsehen. Diese Unterscheidung ist aus Sicht des Konsumentenschutzes nicht haltbar, denn eine Pandemie ist schlicht eine qualifizierte Epidemie, die Versicherer sind also auch in diesen Fällen leistungspflichtig. Bleiben Sie in solchen Fällen den Versicherern gegenüber hartnäckig.

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