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Wurden die Verzollungskosten falsch berechnet?

Leider wurden bei der Berechnung der Verzollungskosten in der Vergangenheit oft Fehler gemacht. Es kann sich deshalb lohnen, die Berechnung der Kosten genau zu überprüfen, um zu hohe Zollgebühren zu vermeiden.

Nachfolgend einige Beispiele von vorgefallenen Fehlern bei der Berechnung der Verzollungskosten, auf die man achten sollte:

  • Als Berechnungsgrundlage für die Schweizer Mehrwertsteuer wurde trotz korrekter Deklaration fälschlicherweise der Kaufpreis inklusive ausländischer Mehrwertsteuer verwendet.
  • Trotz korrekter Deklaration wurden für die Berechnung der zu bezahlenden Schweizer Mehrwertsteuer zu hohe Warenwerte angenommen.
  • Obwohl die Portokosten im deklarierten Gesamtwert enthalten waren, wurden sie von der Post dazugerechnet, wodurch die Gesamtkosten steigen und die Abgabefreigrenze überschritten werden kann.
  • Für die Verzollung von Paketen wurden Bearbeitungsgebühren verrechnet, obwohl die Abgabenfreigrenze nicht überschritten wurde.
  • Die auf der Rechnung für die Ware angegebenen Beträge waren höher als die tatsächlich bezahlten Beträge.
  • Die Verzollungskosten für eine Lieferung, welche auf drei Pakete verteilt eintraf, wurden fälschlicherweise dreimal in Rechnung gestellt.
  • Die zu bezahlende Schweizer Mehrwertsteuer wurde, obwohl bereits vor der Auslieferung per Kreditkarte bezahlt, ein zweites Mal in Rechnung gestellt.

 


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Was tun bei fehlerhafter Berechnung der Verzollungskosten oder unverhältnismässig hohen Kosten?

Wenn Sie beim Überprüfen der Berechnung der Zollabgaben, Mehrwertsteuer und Bearbeitungsgebühren einen Fehler bemerken, der zu hohe Zollgebühren generiert, müssen Sie das nicht auf sich sitzen lassen.

  • Wenn der Fehler bei der Verzollung geschehen ist, melden Sie sich beim Unternehmen, welches die Verzollung durchgeführt hat (Post oder Kurierdienst) und bei der Eidgenössischen Zollverwaltung (www.ezv.admin.ch).
  • Falls der Fehler aufgrund einer fehlerhaften Deklaration des Pakets entstanden ist (z.B. weil höhere Warenwerte auf der Rechnung angegeben wurden, als Sie bezahlt haben), melden Sie sich beim Absender des Pakets.
  • Wenn ein anderes Problem vorliegt oder Sie sich mit den oben genannten Parteien nicht einigen können, melden Sie sich bei der Eidgenössischen Zollverwaltung (www.ezv.admin.ch).
  • Melden Sie den Vorfall der Stiftung für Konsumentenschutz und wenden Sie sich an unsere Beratung.
  • Wenn die Verzollungsgebühren des Transportunternehmens (z.B. Kurierdienst) unverhältnismässig hoch sind, melden Sie dies dem Preisüberwacher, der gegen überhöhte Gebühren vorgehen kann (www.preisueberwacher.ch).

Geschenke

Geschenke unter Privatpersonen sind mit entsprechender Deklaration bis zu einem Wert von Fr. 100.- abgabenfrei (ausgenommen Alkohol und Tabakwaren).

Sehen Sie jetzt im Video, mit welchen Zusatzkosten zu rechnen ist und wie Sie diese möglichst tief halten können:

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