Fragen zu Konsum oder Recht? Hier finden Sie über 400 Antworten
Online-Ratgeber

Wie leite ich eine Betreibung ein?

Es ist ärgerlich: Jemand schuldet Ihnen Geld, bezahlt aber trotz mehreren Aufforderungen nicht. Wer in dieser Situation nicht freiwillig auf das Geld verzichten will, kann es mittels staatlicher Hilfe eintreiben lassen. Der Weg dazu führt über das Betreibungsamt. So können Sie eine Betreibung einleiten.

Gesetzliche Grundlage der Betreibung

Wenn Geldforderungen staatlich eingetrieben werden sollen, kommt das Betreibungsverfahren zur Anwendung. Dieses ist im Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) geregelt.

Verfahren für Betreibung einleiten:

Um ein Betreibungsverfahren einzuleiten, muss die Gläubigerin (= Person, welche das Geld zugute hat) ein Betreibungsbegehren beim Betreibungsamt am Wohnsitz (bzw. Sitz bei Unternehmen) ihres Schuldners einreichen. Hier finden Sie heraus, welches Betreibungsamt zuständig ist.

Das Betreibungsbegehren muss folgende Angaben enthalten (Art. 67 SchKG):

  • Ihre vollständige Adresse
  • die vollständige Adresse des Schuldners
  • den geschuldeten Betrag in Schweizerfranken
  • bei verzinslichen Forderungen zusätzlich den Zinsfuss und den Tag, seit welchem der Zins gefordert wird
  • die Forderungsurkunde (z.B. Vertrag, Rechnung, Bestellung) oder, wenn eine solche nicht vorhanden ist, der Grund der Forderung

Die Bundesverwaltung stellt ein Online-Tool zur Verfügung, welches Ihnen Schritt für Schritt hilft, ein Betreibungsbegehren zu verfassen.

 


Schreibservice Konsumentenschutz

Wir verfassen Ihre Briefe und Reklamationen für Sie,
juristisch korrekt und für wenig Geld!
Infos und Bestellung


 

Kosten der Betreibung

Sobald das Betreibungsbegehren beim Betreibungsamt eingegangen ist, stellt es dem Schuldner einen entsprechenden Zahlungsbefehl zu. Die Gebühr für die Betreibung muss vorerst die Gläubigerin übernehmen. Sie hängt von der Höhe der Forderung ab. Konsultieren Sie die entsprechende Gebühren-Tabelle (klicken Sie unter «Folgende Angaben..» das eingekreiste Pluszeichen an).

Was Sie tun können, wenn Sie betrieben werden, haben wir in diesem Ratgeber-Beitrag zusammengefasst.

Andere Forderungen

Wenn Ihre Forderung nicht auf Geld lautet, sondern auf eine andere Leistung, kann ein Verfahren vor dem Friedensrichter notwendig werden.

Wir empfehlen

Benötigen Sie weitere Informationen? Vereinbaren Sie einen Beratungstermin: