Dropshipping: Die Stolpersteine beim Onlinehandel mit Billigware aus China
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Auf der Suche nach neuer Kleidung oder sonstigen Dinge des täglichen Bedarfs finden Sie im Internet mittlerweile verlockend günstige Angebote. Dass es sich dabei um Shops, die direkt aus China versenden – auch «Dropshipping» genannt – handelt, ist meist nicht auf den ersten Blick erkennbar. Welche Tücken diese Vertriebsmethode hat und wie Sie solche Shops erkennen können, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Was ist Dropshipping?
Dropshipping ist eine Vertriebsmethode von Onlineshops, bei der in der Regel
- eine Käuferin
- ein Betreiber des Onlineshops
- sowie ein Online-Marktplatz/Lieferant bzw. eine Herstellerin
beteiligt sind. Die Käuferin bestellt über den Onlineshop ein Produkt. Dieser leitet die Bestellung wiederum an den Lieferanten (meist in China) weiter, der die Ware direkt an die Käuferin sendet.
Die Betreiberinnen des Onlineshops sparen sich dadurch Lagerkosten, weil sie kein Warenlager benötigen. Dementsprechend tragen sie auch kein Risiko, dass bezahlte Ware nicht verkauft werden kann. Durch die Differenz zwischen dem Einkaufs- und Verkaufspreis erwirtschaften sie dennoch einen Gewinn. Für die Konsumenten hingegen bringt diese Konstellation nur Nachteile.
Warum ist Dropshipping für Konsumentinnen problematisch?
1. Mangelhafte Qualität
Die Onlineshops sind auf den ersten Blick ansprechend gestaltet und besitzen oft eine Schweizer Domain, also eine “.ch”-Endung. Dadurch entsteht bei Besucherinnen der Eindruck, dass es sich um eine Schweizer Firma mit qualitativ guten Produkten handelt. Tatsächlich ist es Billigware aus China, die von Lieferanten auf Plattformen wie AliExpress, Wish, Shein oder DHgate an die Käufer geliefert wird.
Zudem erfüllen diese Billigwaren häufig nicht die Qualitätsansprüche der Kundinnen und Kunden. Besonders bei Elektrogeräten kann die schlechte Qualität schwerwiegende Folgen haben. Elektrogeräte mit mangelhaften Akkus, Netzteilen oder Kabeln können einen Brand oder im schlimmsten Fall gar eine Explosion auslösen. Bei Spielzeug wurden wiederholt gefährliche Schadstoffe und Erstickungsrisiken festgestellt und Chemikalien in Kleidung kann zu Hautirritationen führen oder gar karzinogen wirken. Andererseits ist es rechtlich nicht per se verboten, Billigware zu überteuerten Preisen anzubieten.
2. Fehlender Support, Impressum & Retouren
Nebst der schlechten Qualität wird die Ware regelmässig entweder falsch, viel zu spät oder gar nicht geliefert. Für Rückfragen oder bei Problemen ist niemand erreichbar – oft haben Dropshipping-Shops ein Kontaktformular, aber kein vollständiges Impressum (Verstoss gegen Art. 3 Abs. 1 lit. s Ziff. 1 UWG). Der Konsumentenschutz erhält auch immer wieder Schilderungen von Konsumentinnen, dass Shopbetreiber ihre Anfragen ignorieren.
Vom Retournieren falscher oder mangelhafter Ware nach China raten wir konsequent ab. Zum einen kostet die Rücksendung nach China ca. CHF 50.00 und zum anderen wird das Paket in China erfahrungsgemäss nie abgeholt. Selbst wenn das Paket abgeholt werden würde: Es ist unsicher, ob tatsächlich eine Rückvergütung erfolgt.
3. Werbung über Social Media
Häufig verfügen die Dropshipping-Unternehmen über eine starke Präsenz auf Social Media (insbesondere auf Facebook, Instagram und Tik Tok) und schalten dort Werbung im grossen Stil. Und weil Webseiten der Dropshipper suchmaschinenoptimiert werden und sie die seriöse Shoplösung Shopify nutzen, erscheinen Sie in der Suchmaschine weit oben. Dadurch gelangen Konsumentinnen auf der Suche nach Schnäppchen rasch auf die entsprechenden Shops.
4. Vorsicht vor vermeintlichen Schweizer Onlineshops
Grob lassen sich die Dropshipper in 2 Kategorien unterteilen: jene mit Sitz in der Schweiz und andere mit Sitz im Ausland. Kein Hinweis für den Sitz des Unternehmens ist, ob der Shop die Ware mit einem Bezug zur Schweiz anpreist. Dropshipping Shops mit solchen Claims können dem SECO oder dem Konsumentenschutz gemeldet werden – sie verstossen damit gegen Art. 3 Abs. 1 lit. b UWG, weil sie irreführende Angaben über die Firma, die Waren oder deren Preise machen.
Leider sind die rechtlichen Möglichkeiten beschränkt, um gegen Dropshipping-Händler ohne Impressum vorzugehen. Einerseits ist der Sitz oft unbekannt oder im Ausland, die Verantwortlichen also schwer fassbar. Aber: Auch ein unvollständiges Impressum ist nach Art. 3 Abs. 1 lit. s UWG unlauter und kann zur Anzeige gebracht werden.
Beispiele aus unseren Meldungen:
Die Schweizer Firma BGF Investment GmbH betreibt Onlineshops wie pfotenland.ch und babyparadies-schweiz.ch, sie liefert aber dennoch Billigware aus China. Das Unternehmen wirbt in Werbeanzeigen nicht nur mit vermeintlichen Aktionen und hervorragenden Kundenbewertungen, sondern auch mit Produkten von «höchster Qualität». Auch die Existenz von Rückgaberichtlinie bzw. Widerrufsrechtseite erwecken den Anschein, dass Sie bestellte Ware retournieren können. Das ist laut den häufig gestellten Fragen aber nicht möglich.
Der Onlineshop swisstailored.ch verkauft vermeintliche «italienische Luxus-Herrenschuhe» für CHF 78.99 (statt CHF 156.99). Auf AliExpress werden Schuhe mit teils identischen Fotos für CHF 10.00 verkauft. Hinter dem Shop steckt die OG Commerce GmbH mit Sitz in Zug. Sie betreibt weitere Dropshipping-Shops, die einen Bezug zu Schweizer Städten herstellt, der faktisch nicht besteht (s. Box unten). Alle Shops behaupten, sie seien «Die Nr. 1 in der Schweiz». Die Trustpilot Bewertungen zeichnen ein anderes Bild. Anders als bei anderen Droppshipping-Seiten können Sie bei «Swisstailored» zwar Retouren an eine Schweizer Adresse senden. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ist das Rückgaberecht für reduzierte Artikel jedoch ausgeschlossen. Die Crux: Jeder Artikel im Shop ist «reduziert». Damit besteht de facto kein Rückgaberecht.
Gefahren für Dropshipper
Weil man weder ein Warenlager noch ein Vertriebsnetz braucht, ist es relativ einfach, selbst einen solchen Shop ins Netz zu stellen und Produkte anzubieten. Dies kann jedoch ins Auge gehen.
1. Haftung beim Dropshipping
Schweizer Dropshipper sollten sich bewusst sein, dass Sie nach Art. 2 Abs. 1 lit. c Produkthaftpflichtgesetz (PrHG) als Herstellerinnen gelten, so wie die chinesischen Produktehersteller. Damit haften sie solidarisch mit dem Hersteller (Art. 7 PrHG) für Schäden an Personen und Sachen, die ein fehlerhaftes Produkt (Art. 1 PrHG) verursacht – die Käuferinnen können die gesamte Forderung gegen den Dropshipper geltend machen. Diese Produkthaftung kann nicht wegbedungen werden (Art. 8 PrHG) und gilt für 10 Jahre ab Inverkehrbringung (Art. 9 PrHG). Verursacht also beispielsweise ein über einen Dropshipping-Shop verkaufter Mixer einen Küchenbrand, kann das für Sie als Shopbetreiber massive finanzielle Folgen haben.
2. Unlauterer Wettbewerb
Das Verwenden von Claims wie «italienische Herrenschuhe» oder «Schweizer Designs» für Dropshipping-Ware sind ein klarer Verstoss gegen das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Dieses verbietet in Art. 3 Abs. 1 lit. b UWG, irreführende Angaben über die Firma, die Waren oder deren Preise zu machen. Auch das Betreiben von Onlineshops ohne Impressum ist nach Art. 3 Abs. 1 lit. s UWG unlauter.
Wer gegen Art. 3 UWG verstösst, kann zu einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden. (Art. 23 Abs. 1 UWG)
Exkurs: Dropshipping-Kurse – das Verspechen vom schnellen Geld
Auf den sozialen Medien (insbesondere Tik Tok) kursieren Videos von Coaches, die angeblich Millionen mit einer eigenen Dropshipping-Seite verdient haben. Die angeblichen «Coaches» verkaufen online teure Kurse, die den Einstieg ins Business mit Dropshipping ermöglichen sollen. Bei derartigen Videos ist aber grosse Vorsicht angebracht: Die Luxusautos könnten auch gemietet und die Kontoauszüge manipuliert sein. Es gibt bei den Verkaufs- und Werbemethoden Parallelen zu denjenigen bei illegalen Schneeballsystemen.
Erfahren Sie mehr zum Thema in der SRF-Reportage:
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