Fitnessabo kündigen
Manche Fitnessstudio-Anbieter halten ihre Kündigungsklauseln in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vor. Nicht selten sind diese wichtigen Vertragsbestandteile ziemlich gut versteckt.
Alles klar? Sara Stalder erläutert Ihre Rechte bei Fitnessabo-Verträgen.
Folgende Punkte sollten Sie bei einem Vertragsabschluss mit einem Fitnessstudio beachten:
- Kündigungsfrist
- Kündigungsform (z.B. Kündigung nur per Einschreiben oder E-Mail)
Wenn Sie Ihren Fitnessvertrag kündigen möchten, sollten Sie aus Beweisgründen eine Kündigung per Einschreiben vornehmen und/oder sich die Kündigung bestätigen lassen. Haben Sie über die AGB eine andere Kündigungsform akzeptiert, müssen Sie diese grundsätzlich einhalten. Sehr unfaire Bedingungen, welche eine Kündigung erschweren (z.B. sehr lange Kündigungsfrist oder Kündigung nur per Fax), können unter Umständen missbräuchlich und damit nichtig sein.
Kündigungsfrist verpasst – kann ich trotzdem aussteigen?
Faire Fitness-Anbieter akzeptieren unter gewissen Bedingungen eine vorzeitige Kündigung oder eine Übertragung des Vertrags auf eine Drittperson. Informieren Sie sich in den AGB, ob diese Möglichkeit besteht und welche Kündigungsbedingungen in diesem Fall gelten. Falls die Frage im Vertrag nicht geregelt ist, Ihnen die Kündigungsmöglichkeit aber mündlich zugesichert wird, sollten Sie sie sich schriftlich bestätigen lassen.
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Aber auch, wenn die AGB kein Kündigungs- bzw. Übertragungsrecht vorsehen, kann der Vertrag unter Umständen aufgelöst werden. Bei einem Abo-Vertrag handelt es sich um ein Dauerschuldverhältnis. Solche können fristlos und ausserordentlich gekündigt werden, wenn wichtige Gründe vorliegen, die eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar machen. Das kann beispielsweise bei einem Fitness-Abo durch Schwangerschaft, Krankheit, Unfall oder Wegzug der Fall sein.
Fitnessstudios mit kundenfreundlichen AGB
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