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Gehören gekaufte E-Books mir?

Wer in einem Onlineshop ein E-Book kauft, erhält oft kein Eigentum an den Inhalten, sondern lediglich ein eingeschränktes Nutzungsrecht. Das können Sie tun.

Wer in einem Onlineshop ein E-Book erwerben will, kann es nach einem Klick auf «Kaufen» herunterladen. Was viele Nutzer jedoch nicht wissen: sie erhalten nicht Eigentum an den Inhalten, sondern lediglich ein eingeschränktes Nutzungsrecht. Es handelt sich deshalb nicht um einen Kauf im klassischen Sinne.

Nutzungsrecht zeitlich begrenzt

Weil Sie als Käufer lediglich ein Nutzungsrecht, nicht aber Eigentum an den Produkten haben, ist es gut möglich, dass Sie nach einer gewissen Zeit nicht mehr darauf zugreifen können. Läuft die Zeitdauer Ihrer Nutzungslizenz aus, ändert ein Unternehmen das Angebot oder geht Konkurs, so gehen Ihnen unter Umständen bezahlte Inhalte verloren. Wer seinen Account bei einem Anbieter löscht, verliert womöglich alle gekauften Filme, Songs und E-Books.

Eingeschränktes Nutzungsrecht auch bei Musik und Filmen

Bevor Sie als Nutzer online Inhalte erwerben können, müssen Sie das Kleingedruckte akzeptieren. Die Nutzungsrechte gestalten sich dabei je nach Anbieter unterschiedlich. Bei Amazon beispielsweise «dürfen Sie gekaufte Musik […] nicht weiterverbreiten, übermitteln, abtreten, verkaufen, übertragen, vermieten, teilen, verleihen, umfunktionieren, ändern, anpassen, bearbeiten, lizenzieren oder in sonstiger Weise übertragen oder nutzen». Bei Apple dürfen Sie Musik «bis zu sieben Mal zum Zweck des Anhörens auf CD brennen», iBooks hingegen dürfen Sie «nicht auf Datenträger brennen». Wenn ein Nutzer gegen solche Bedingungen verstösst, läuft er Gefahr, vom Angebot ausgeschlossen zu werden. Die Swisscom bzw. «blue» schränken in ihren Nutzungsbedingungen 07/2017 insbesondere den Gebrauch von gekauften Filmen mit hoher Bildqualität ein: «Filme in UHD Qualität stehen Ihnen bis auf weiteres lediglich via Streaming, nicht jedoch zum Download zur Verfügung. Voraussetzung für die Nutzung ist in jedem Fall ein Swisscom TV 2.0 Anschluss.» Gleichzeitig behält sich Swisscom vor, die Verfügbarkeit nach fünf Jahren zu beenden («Filme zum Kauf stehen Ihnen für eine Zeitdauer von mindestens fünf Jahren ab Kauf via Streaming zur Verfügung»).

Das können Sie tun

Eigentlich wäre es an den Anbietern, die Kunden einfach und klar darauf hinzuweisen, welche Beschränkungen bei der Nutzung des erworbenen Inhalts bestehen. Davon ist die Praxis jedoch weit entfernt, weshalb Sie unbedingt einen Blick ins Kleingedruckte werfen sollten, bevor Sie Inhalte erwerben. Ausserdem ist in der Schweiz das kostenlose Herunterladen und Streamen von Musik, Filmen und Büchern für die private Nutzung legal. Auf diesem Weg erworbene Dateien unterliegen keinem Vertrag, weshalb die Nutzung in den Schranken des Urheberrechtsgesetzes frei möglich ist.

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