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Online-Ratgeber

Gepäck verloren oder beschädigt – was tun?

Böse Überraschung nach Ihrer Flugreise: Ihr Gepäck ging auf der Reise verloren oder wurde beschädigt. Was Sie in dieser Situation tun können, erfahren Sie in diesem Online-Ratgeber.

Wie ärgerlich! Das Gepäck hat die Reise nicht mitgemacht, kommt verkratzt oder verspätet an. Wenn Ihr Gepäck verloren geht oder beschädigt wurde, ist es wichtig, schnell zu handeln.

Was kann ich tun, wenn mein Gepäck verloren geht?

Wenn Sie Ihr Gepäck bei der Gepäckabgabe nicht finden, ist Ihre erste Anlaufstelle das Lost & Found Büro. Dort können Sie den Verlust Ihres Gepäcks sofort melden. Das Lost & Found Büro finden Sie meistens in der Nähe der Gepäckbänder. Hier sind einige Punkte, die dabei zu beachten sind:

  • Bewahren Sie den Gepäckschein auf, den Sie beim Check-In bekommen. Diesen müssen Sie beim Lost & Found Büro vorzeigen, wenn Sie den Verlust melden.
  • Machen Sie vor der Reise ein Foto Ihres Gepäckstücks. Dieses können Sie dem Lost & Found Büro zeigen, was die Suche deutlich erleichtert.
  • Verlassen Sie auf keinen Fall den Bereich der Gepäckabgabe, ohne den Verlust gemeldet zu haben. Es kann sein, dass die Airline sonst die Verantwortung ablehnt.

In den meisten Fällen taucht ihr Gepäck verspätet, aber innerhalb von 24 Stunden auf. Manche Airlines bieten sofort Unterstützung an, beispielsweise mit den nötigsten Hygieneartikeln zum Überbrücken der Nacht.

Taucht das Gepäck über längere Zeit nicht auf, gilt es als verschollen. Das ist der Fall, wenn die Airline das Gepäck als verloren anerkennt, oder es 21 Tage – nachdem das Gepäck hätte eintreffen müssen – noch nicht gefunden wurde. Für die Schäden, die durch die Verspätung oder den Verlust des Gepäcks verursacht werden, haftet die Airline. Dies ist im sogenannten Montrealer Übereinkommen geregelt. Die Höhe der Entschädigung ist jedoch je nach Airline unterschiedlich. Um entschädigt zu werden, müssen Sie den Inhalt des Gepäcks angeben: machen Sie also vor dem Reisen ein Foto des Gepäckinhalts.

Was kann ich tun, wenn mein Gepäck beschädigt ist?

Auch hier besagt das Montrealer Übereinkommen, dass Schäden von der Airline zu begleichen sind, sofern die Schäden entstanden sind, währenddem sich das Gepäck in der Obhut der Airline befand. Bei gewissen Airlines gibt es dazu noch zusätzliche Einschränkungen, so wird die Haftung für Kratzer und Dellen am Koffer oft ausgeschlossen. Grundsätzlich gelten folgende Regeln:

  • Abflugs- und Zieldestination liegen in Staaten, die dem Montrealer Übereinkommen zugestimmt haben.
  • Ihnen ist ein materieller Schaden entstanden, wie beispielsweise die Reparatur des beschädigten Koffers.
  • Sie haben den Schaden spätestens sieben Tage nach dem Erhalten des beschädigten Gepäcks gemeldet.

 

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