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Gibt es ein Recht auf Umtausch?

Umtausch und Rückgabe von Ware wird von den Konsumentinnen und den Konsumenten oft als eine Selbstverständlichkeit verstanden. Allerdings gibt es in der Schweiz – im Gegensatz zur EU – keinen gesetzlichen Anspruch auf Umtausch oder Rückgabe.

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  • Die Hose aus dem Onlineshop passt bei der Anprobe nicht – Sie schicken sie zurück.
  • Der Pullover, den die Gotte Ihrem Sohn geschenkt hat, ist eine Nummer zu klein – er tauscht ihn im Laden um.
  • Sie haben zu viele Schrauben gekauft im Baumarkt – Sie bringen die restlichen zurück und erhalten einen Gutschein.
  • Das Buch, das Sie von Ihrem Grossvater geschenkt bekommen haben, steht bereits in Ihrem Regal. Sie bringen es in die Buchhandlung zurück und können ein anderes auswählen.

Auf all diese Formen der Rückgabe bzw. des Umtauschs besteht kein Rechtsanspruch und die Konsumentin ist diesbezüglich auf die Kulanz des Anbieters angewiesen. Schwierig wird es insbesondere dann, wenn auf dem Kassenbon ausdrücklich «Kein Umtausch» steht.

 


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Ausnahme Garantiefälle

Anders sieht es bei Garantiefällen aus. Weist die gekaufte Sache einen Mangel auf, so gelten die Regeln der Gewährleistung. Wichtig: Sie müssen sofort reklamieren und den Mangel rügen. Das Geschäft wird Ihnen die mangelhafte Ware in der Regel gegen ein fehlerfreies Exemplar umtauschen oder die defekte Sache reparieren. Die Ware zurückgeben und den Kaufpreis zurückverlangen können Sie in der Regel nur bei schwerwiegenden Mängeln. Und dies auch nur dann, wenn eine Rückabwicklung des Kaufvertrages (sog. Wandelung) in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ausgeschlossen wird.

Mehr zum Thema Garantie und was Sie bei der neuen Garantiefrist beachten müssen, finden Sie in der Rubrik «Was ist Garantie».

Tipps, damit es mit dem Umtausch klappt

Für den Käufer/Schenker:

  • Bewahren Sie unbedingt die Quittung/Bestellbestätigungen/Kaufbelege auf.
  • Zu Weihnachten oder anderen Geschenkanlässen: Am besten nehmen Sie den Kassenbeleg gleich mit zum Weihnachtsfest. Somit stellen Sie sicher, dass der Beschenkte die Ware umgehend zurückbringen kann, sofern diese nicht passen sollte.
  • Falls Sie sich beim Kauf eines Geschenks nicht sicher sind, ob es dem Beschenkten auch passen wird, ist es ratsam, im Vorfeld die Rückgabe- bzw. Umtauschbedingungen abzuklären.
  • Wenn Sie eine Auswahlmöglichkeit unter verschiedenen Anbietern haben: Wählen Sie denjenigen mit den kundenfreundlichsten Umtausch-/Rückgaberegeln aus.
  • Vor allem bei kleineren Anbietern oder bei Käufen vor Ort im Ladengeschäft sollte man sich das Umtauschrecht schriftlich bestätigen lassen, am besten schriftlich auf dem Kassabon.

Für den Beschenkten:

  • Reagieren Sie sofort, wenn Sie sicher sind, dass Sie ein Geschenk nicht behalten möchte. Je rascher die Reaktion, umso grösser die Chance auf reibungslosen Rückgabe/Umtausch.

Allgemein:

  • Die Ware sollte möglichst in der Originalverpackung zurückgegeben werden. Bewahren Sie diese daher unbedingt auf. Sie erhöhen damit die Chancen auf ein kulantes Entgegenkommen des Verkäufers.
  • Bei Kleidung ist es sinnvoll, die Etiketten erst nach dem Anprobieren abzuschneiden bzw. vor dem Verschenken nicht abzuschneiden.
  • Denken Sie daran, dass ein Geschäft die Ware nur weiterverkaufen kann, wenn sie sich in einem einwandfreien Zustand befindet.

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