Gibt es ein Recht auf Umtausch?
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Umtausch und Rückgabe von Ware wird von den Konsumentinnen und den Konsumenten oft als eine Selbstverständlichkeit verstanden. Allerdings gibt es in der Schweiz – im Gegensatz zur EU – keinen gesetzlichen Anspruch auf Umtausch oder Rückgabe.
- Die Hose aus dem Onlineshop passt bei der Anprobe nicht – Sie schicken sie zurück.
- Der Pullover, den die Gotte Ihrem Sohn geschenkt hat, ist eine Nummer zu klein – er tauscht ihn im Laden um.
- Sie haben zu viele Schrauben gekauft im Baumarkt – Sie bringen die restlichen zurück und erhalten einen Gutschein.
- Das Buch, das Sie von Ihrem Grossvater geschenkt bekommen haben, steht bereits in Ihrem Regal. Sie bringen es in die Buchhandlung zurück und können ein anderes auswählen.
Auf all diese Formen der Rückgabe bzw. des Umtauschs besteht kein Rechtsanspruch und die Konsumentin ist diesbezüglich auf die Kulanz des Anbieters angewiesen. Schwierig wird es insbesondere dann, wenn auf dem Kassenbon ausdrücklich «Kein Umtausch» steht.
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Ausnahme Garantiefälle
Anders sieht es bei Garantiefällen aus. Weist die gekaufte Sache einen Mangel auf, so gelten die Regeln der Gewährleistung. Wichtig: Sie müssen sofort reklamieren und den Mangel rügen. Das Geschäft wird Ihnen die mangelhafte Ware in der Regel gegen ein fehlerfreies Exemplar umtauschen oder die defekte Sache reparieren. Die Ware zurückgeben und den Kaufpreis zurückverlangen können Sie in der Regel nur bei schwerwiegenden Mängeln. Und dies auch nur dann, wenn eine Rückabwicklung des Kaufvertrages (sog. Wandelung) in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ausgeschlossen wird.
Mehr zum Thema Garantie und was Sie bei der neuen Garantiefrist beachten müssen, finden Sie in der Rubrik «Was ist Garantie».
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