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Ist Downloaden in der Schweiz legal?

Sie möchten gern Filme, Serien, Musik oder Bücher herunterladen – also allenfalls urheberrechtlich geschützte Werke auf Ihrem Computer abspeichern. Ist das in der Schweiz erlaubt?

Wie beim Streaming gilt auch hier: Musik, Filme und andere Werke darf man in der Schweiz zum privaten Gebrauch auch von Gratis-Portalen legal downloaden (Art. 19 Abs. 1 lit. a Urheberrechtsgesetz URG).

Ausnahme: Computerprogramme

Der Download von Computerprogrammen wie etwa PC- oder Konsolenspielen ist verboten (Art. 19 Abs. 4 URG).

Darf ich die heruntergeladenen Dateien auf einen Datenträger (USB-Stick, CD usw.) kopieren?

Es gilt zu unterscheiden, ob Sie die Dateien gratis heruntergeladen haben oder ob es sich um ein kostenpflichtiges Angebot handelt.

Bei kostenlosen Angeboten im Internet können Sie die Werke im Rahmen des Gesetzes für den Privatgebrauch frei verwenden, also auch kopieren (Art. 19 Abs. 1 lit. a URG).

Wenn Sie für die Werke bezahlen, gehen Sie einen Vertrag mit dem Anbieter ein. Massgebend sind dann die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB, das «Kleingedruckte»). Dort sind oftmals die Nutzungsrechte geregelt, also etwa ob und wie oft Sie Inhalte kopieren dürfen. Im Normalfall dürfte das Nutzungsrecht in diesem Fall weitergefasst sein als bei kostenlosen Angeboten.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier:

Darf ich im Internet Musik, Filme oder andere Werke zur Verfügung stellen (uploaden)?

Es ist in der Schweiz illegal, Musik, Filme oder andere Werke ins Internet hochzuladen und für jedermann frei zugänglich zu machen, wenn keine ausdrückliche Erlaubnis der Urheber vorliegt. Wer es trotzdem tut, macht sich strafbar (Art. 67 Abs. 1 URG)!

Vorsicht beim Download: Manche Anbieter haben Einstellungen, bei denen Sie während des Downloads automatisch und gleichzeitig die bereits heruntergeladenen Dateien wieder hochladen. Dadurch können Sie unbemerkt und ungewollt eine strafbare Handlung begehen.

Merke also

Der Download ist – mit Ausnahme von Computerprogrammen – grundsätzlich erlaubt. Der Upload ist grundsätzlich verboten.

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