Komplementärmedizin: Zahlt die Krankenkasse?
Homöopathie, Akupunktur, Naturheilkunde und viele mehr – die Komplementärmedizin bietet eine enorme Auswahl. Je nach Methode und behandelnder Person werden die Kosten dafür ganz oder teilweise von der Krankenkasse übernommen.
Komplementärmedizin in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (Grundversicherung)
Aufgrund eines Volksentscheids im Jahr 2009 werden ärztliche Leistungen von gewissen komplementärmedizinischen Therapieformen den anderen medizinischen Fachrichtungen gleichgestellt. Die Grundversicherung zahlt für ärztliche Leistungen dieser Therapien:
- Anthroposophische Medizin
- Akupunktur und Arzneimitteltherapie der Traditionellen Chinesischen Medizin (TCM)
- Klassische Homöopathie
- Phytotherapie (pflanzliche Behandlungen)
Achtung: Die Grundversicherung zahlt nur, wenn die Behandlung von einer Ärztin durchgeführt wird, die einen Facharzttitel mit entsprechendem Fähigkeitsausweis einer komplementärmedizinischen Ausbildung hat.
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Komplementärmedizin in der Zusatzversicherung
Die Kosten von beliebten komplementärmedizinischen Therapien werden von vielen ambulanten Zusatzversicherungen ganz oder teilweise übernommen. Wenn die oben erwähnten Therapien von nichtärztlichen Therapeuten angewendet werden, springt also unter Umständen die Zusatzversicherung ein. Dasselbe gilt für zahlreiche andere Therapien, welche in der Grundversicherung ganz ausgeschlossen sind.
Achtung: Viele Zusatzversicherungen schränken die Auswahl der Therapieformen ein und vergüten Leistungen nur, wenn die Therapeutinnen entsprechende Qualifikationen und Qualitätskriterien erfüllen und von der Krankenkasse anerkannt sind. Prüfen sie also im Voraus, ob die Kosten einer geplanten Behandlung übernommen werden und lassen Sie sich dies schriftlich bestätigen.
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