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Krankheit im Ausland: Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse?

Die Versicherungsdeckung durch die obligatorische Krankenversicherung gilt grundsätzlich auch bei vorübergehenden Auslandaufenthalten. Die Kosten, die durch eine Behandlung im Falle einer Krankheit im Ausland entstehen, werden jedoch nur übernommen, wenn eine Behandlung vor der Rückkehr in die Schweiz medizinisch notwendig ist.

 


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Was gilt bei Krankheit im europäischen Ausland (EU, Liechtenstein, Norwegen, Island)?

Leistungskatalog und Kostenbeteiligung richten sich nach dem geltenden Recht vor Ort, dafür entfällt die Kostenbeteiligung in der Schweiz. Eine im Ausland gezahlte Kostenbeteiligung wird nicht an die Franchise oder den Selbstbehalt angerechnet. Nehmen Sie bei Reisen in diese Länder Ihre Krankenversicherungskarte mit, sie ist auch dort gültig.

Was gilt in allen anderen Ländern?

In allen übrigen Ländern gilt: Die Grundversicherung übernimmt maximal die doppelten Kosten, die in der Schweiz für die gleiche Behandlung vergütet würden. Da der Beitrag der Kantone (mindestens 55% an stationäre Kosten in der Schweiz) wegfällt, sind dies jedoch nur maximal 90% der Kosten, die in der Schweiz anfallen würden.

Wer zahlt Transport- und Rettungskosten bei Krankheit im Ausland?

Eine Deckungslücke kann bei Rettungseinsätzen und Patiententransporten im Ausland entstehen. Medizinisch notwendige Patiententransporte werden zur Hälfte von der Grundversicherug übernommen, allerdings nur bis max. 500 Franken pro Kalenderjahr. Rettungskosten im Ausland sind nicht gedeckt.

Es kann sich deshalb lohnen, eine zusätzliche Versicherung abzuschliessen, zum Beispiel eine Zusatzversicherung bei Ihrer Krankenkasse oder eine Reiseversicherung bei einer Privatversicherung oder einem Verkehrsclub (VCS, TCS).

Die Rettungsflugwacht (REGA) bietet Ihren Gönnerinnen eine kostenlose Rückführung aus dem Ausland in die Schweiz an, falls dies notwendig ist.

Planen Sie eine Reise und suchen nach Informationen zu Impfungen gegen lokale Krankheiten? Dann finden Sie in diesem Beitrag weiterführende Hinweise zu Reise-Impfungen.

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