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Mündliche Kündigung: Darauf sollten Sie achten

Ein Vertrag kann im Normalfall immer in derselben Form gekündigt werden, wie er abgeschlossen worden ist. Inzwischen ist es aber keine Seltenheit mehr, dass Anbieter diese Selbstverständlichkeit auf fragwürdige Art und Weise einschränken. Beispielsweise, indem Verträge nur noch mündlich oder per Chat gekündigt werden können. So schützen Sie sich.

Viele Konsumentinnen haben Hemmungen, bei einem Anbieter anzurufen und einen Vertrag zu kündigen. Ein weiteres Problem einer mündlichen Kündigung ist die fehlende Beweisbarkeit. Wenn nach einer mündlichen Kündigung keine schriftliche Kündigungsbestätigung folgt, kann es schwierig werden, die Beendigung des Vertragsverhältnisses nachzuweisen.

So belegen Sie Ihre Kündigung

Wenn Sie folgende Massnahmen beachten, stehen Ihnen bei nachträglichen Schwierigkeiten ausreichend Informationen zur Verfügung, mit denen Sie die Kündigung zu belegen versuchen können:

  • Notieren Sie sich den Namen (Vor- und Nachname) der Gesprächs- oder Chat-Partnerin.
  • Verlangen Sie eine schriftliche Kündigungsbestätigung – wobei eine Bestätigung per Mail ausreichend ist.
  • Notieren Sie sich Datum und Uhrzeit (am besten auf den Vertragsunterlagen), wann das Gespräch oder die Chat-Unterhaltung stattgefunden hat.
  • Machen Sie Screenshots (Bildschirmfotos) des Chatverlaufs.

 


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So bereiten Sie sich auf das Kündigungstelefonat oder den Chat vor

Es lohnt sich auch, sich vor dem Kündigungs-Anruf ein paar Gedanken zu machen für den Fall, dass Sie während des Anrufs vom Anbieter Angebote erhalten:

  • Wenn Sie ganz sicher sind, den Anbieter wechseln zu wollen, dann legen Sie sich bereits vor dem Telefonat einige Gedanken oder Sätze bereit, auf die Sie sofort und sicher zugreifen können, sobald die Gesprächspartnerin Ihnen ein Angebot unterbreiten will.
  • Wenn Sie grundsätzlich offen sind für andere Angebote Ihres Anbieters und ein Wechsel für Sie nicht absolut zwingend ist: Überlegen Sie sich, auf welche Art von Angeboten Sie sich einlassen könnten und zu welchen Konditionen.

Um generellen  Kündigungs-Ärger zu vermeiden:

  • Prüfen Sie Ihre Vertragsunterlagen betreffend Vertragslaufdauer oder erkundigen Sie sich beim Kundendienst über die Vertragslaufdauer Ihres Abos. Wenn Sie nämlich während der Mindestvertragslaufszeit kündigen, können – zum Teil unverhältnismässig hohe – Kosten entstehen.

Nummer sicher: Vertragliche Kündigungsform plus schriftliche Kündigung per Einschreiben

Wer auf Nummer sicher gehen will, kündigt den Vertrag in vertraglich vereinbarter Form, z.B. per Telefon oder Chat, und dokumentiert diese so gut wie möglich (siehe oben). Zusätzlich dazu empfiehlt sich eine schriftliche Kündigung per Einschreiben. Nur eine Kündigung per Einschreiben (Kopie der Kündigung für die eigenen Unterlagen nicht vergessen und die Quittung der Post unbedingt aufbewahren) lässt sich schlussendlich mit Sicherheit beweisen.

Die Allgemeinen Bedingungen von Sunrise sehen zwar vor, dass Aboverträge nur noch telefonisch oder per Chat gekündigt werden können. Im SRF Ecotalk sicherte Sunrise-CEO André Krause öffentlich Kulanz bei schriftlichen Kündigungen zu, doch der Ankündigung folgten bisher keine Taten – auch nicht nach der Fusion mit UPC, wie der Beobachter aufzeigt.

Keine gesetzlichen Vorgaben zur Form der Kündigung von Konsumentenverträgen

Der Konsumentenschutz vertritt die Ansicht, dass es gegen geltendes Recht verstösst, wenn die schriftliche Kündigung kategorisch ausgeschlossen wird. Das Obligationenrecht macht jedoch keine Vorgaben zur Form der Kündigung von Konsumentenverträgen. Der Nationalrat hat im Mai 2023 einen Vorstoss der SP-Nationalrätin und ehemaligen Konsumentenschutz-Präsidentin Pricsca Birrer-Heimo angenommen, der missbräuchliche Beschränkungen der Kündigungsformern verhindern soll.

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