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Muss ich die Wegkosten bezahlen?

Wer die Wegkosten des Beauftragten in welchem Umfang zu bezahlen hat, ist im Gesetz nicht ausdrücklich geregelt. Vielmehr bestimmt sich die Kostentragung nach der Vereinbarung der Parteien. Fehlt eine solche, darf der Unternehmer die Wegkosten grundsätzlich dem Auftraggeber in Rechnung stellen, welche nach Aufwand abgerechnet werden (Art. 374 OR).

Die meisten Verträge sehen eine Abmachung über die Wegkosten vor. Meist orientiert diese sich an Empfehlungen des jeweiligen Branchenverbandes. Diese sind aber nicht verbindlich, das heisst der Handwerker kann die Tragung und Bemessung der Wegkosten (Pauschale, Zeitaufwand für Monteur [Verrechnung als Arbeitszeit] und/oder Fahrzeug, Kilometerfixpreis, etc.) im Vertragsdokument anders regeln.

Tipp:

Damit es im Einzelfall nicht zu bösen Überraschungen und einem wesentlichen Anstieg des Preises kommt

  • sprechen Sie die Frage der Wegkosten bereits bei der ersten Kontaktaufnahme mit dem potentiellen Beauftragten an und
  • prüfen Sie, ob die Wegkosten im Vertrag genügend bestimmt sind – falls dies nicht der Fall ist, bestehen Sie darauf, dass eine klare Regelung vereinbart wird.

Fallen die Kosten Ihrer Ansicht nach zu hoch aus, überprüfen Sie die Abrechnung gemäss nachfolgenden Punkten. Wenden Sie sich notfalls auch an den zuständigen Branchenverband.

 


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Es empfiehlt sich, auf folgende Punkte ein besonderes Augenmerk zu legen:

  • Anteilmässige Tragung der Wegkosten: Gerade bei Servicedienstleistungen und Reparaturarbeiten wird oftmals ein Gebiet auf einmal abgedeckt, das heisst das Unternehmen besucht auch weitere Kunden in Ihrer Nähe. Wenn dies der Fall ist, sollten die Wegkosten anteilsmässig abgerechnet werden.
  • Wegkosten zu Lasten des Unternehmers: Fahrten, die zusätzlich wegen unsorgfältiger Arbeitsweise gemacht werden müssen, gehen zu Lasten des Unternehmers und nicht des Kunden. Es empfiehlt sich deshalb, den Arbeitsrapport zu kontrollieren und allenfalls Vorbehalte hinsichtlich solcher Fahrten anzubringen.
  • Reduzierung Wegpauschale: Gewisse Handwerker rechnen die Wegkosten in Form einer Pauschale ab, die sich je nach Distanz des Auftragsorts vom Unternehmensstandort bemisst. Wenn sie in unmittelbarer Nähe zum Sitz des Unternehmens (< 5 km) wohnen, kann die Bemessung der Wegkosten mit einer Pauschale unverhältnismässig sein. Fragen sie nach einer Reduktion. Gerade bei grösseren Aufträgen sollte sich der Unternehmer kulant zeigen.

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