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Online-Ratgeber

Online-Dating: Das Geschäft mit der Einsamkeit

Wer im Internet nach einer Partnerin oder einem Partner suchen will, kann dies auf viele unterschiedliche Arten tun: Es gibt unzählige Internetseiten, die Online-Dating-Dienste anbieten. In der Schweiz gibt es spezielle Gesetzesbestimmungen für die Ehe- und Partnervermittlung, die den Schutz der Partnersuchenden zum Ziel haben. Diese sind jedoch nur anwendbar, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Das sind Ihre Rechte.

Es gibt grundsätzlich zwei verschiedene Arten von Online-Dating:

  • Online-Partnervermittlung
  • Single- und Kontaktbörse

Das Erstellen eines Profils ist auf den meisten Online-Dating-Seiten kostenlos. Während reine Single- und Kontaktbörsen meist kostenlos bleiben, verlangen Online-Partnervermittlungen teilweise hohe Preise.

Bei Single- und Kontaktbörsen sucht man nach Erstellen des Profils selber nach geeigneten Personen. Man kann selber gewisse Suchfilter (z.B. Umkreis in km oder Geschlecht) einstellen. Kostenpflichtige Zusatzdienste können bezogen werden, je nach Anbieter handelt es sich um Abonnemente oder einmalige Käufe. Die Anbietenden machen also keinerlei Vorschläge und setzen auch keine Programme ein, um den Angemeldeten potentiell passende Partnerinnen vorzuschlagen. Anders ausgedrückt: alle Personen auf der Single- bzw. Kontaktbörse erhalten sämtliche Personen vorgeschlagen, die ihren Suchfiltern entsprechen.

Beispiele: Tinder, Bumble, OkCupid, Lovoo, Badoo, Hinge, Grindr, HER

Bei Online-Partnervermittlungen muss man viele Fragen beantworten und absolviert damit eine Art Persönlichkeitstest. Die Partnervermittlung erstellt aus den Resultaten ein Persönlichkeitsprofil, aufgrund dessen passende andere Profile gesucht werden, die einem als Partnervorschläge zugestellt werden.

Beispiele: ElitePartner, Parship, C-Date, eharmony, be2, kultivierte Singles, eDarling

Es gibt auch Mischformen, also Plattformen, auf denen man selber nach passenden Personen suchen kann, einem aber auch Vorschläge zugestellt werden.

Gesetzliche Regelung der Ehe- und Partnervermittlung

Für die Ehe- und Partnervermittlung gibt es in der Schweiz in den Artikeln 406a ff. OR (Obligationenrecht) spezielle Regeln zum Schutz von partnersuchenden Personen. So muss ein Partnervermittlungsvertrag zum Beispiel zwingend folgende Angaben enthalten:

  • Name und Wohnsitz, bzw. Sitz beider Parteien
  • Beschreibung der Leistungen mit detaillierten Preisen
  • Zahlungsbedingungen
  • Rücktrittsrecht ohne Kostenfolge innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des unterschriebenen Vertrages
  • Verbot für den Anbieter, vor Ablauf dieser 14 Tage eine Zahlung entgegen zu nehmen
  • Recht der Kundin, den Vertrag jederzeit zu kündigen

Schliessen Sie einen Vertrag mit einer Online-Partnervermittlung ab und fehlt eine dieser Angaben, ist der Vertrag nichtig. Der Vertrag muss zudem zwingend schriftlich abgeschlossen werden. Ansonsten ist der Vertrag ebenfalls nichtig und entfaltet keinerlei Wirkung. «Schriftlich» bedeutet: mit eigenhändiger Unterschrift der beiden Vertragsparteien.

Anwendung der gesetzlichen Regelung auf Online-Partnervermittlungen

Diese Regeln sind zwar vor dem Internet geschaffen worden, finden jedoch gemäss Einschätzung des Konsumentenschutzes auch auf Online-Partnervermittlungen Anwendung. Damit die Spezialbestimmungen zur Anwendung kommen, muss vor allem eine Voraussetzung erfüllt sein: Der Anbieter muss Ihnen Partner vermitteln.

Das Angebot des Anbieters darf sich also nicht darauf beschränken, eine Plattform zur Verfügung zu stellen, sondern muss zusätzliche Leistungen erbringen. Diese zusätzlichen Leistungen beinhalten das Unterbreiten von auf die Kundin zugeschnittenen Vorschlägen von potenziellen Partnern gestützt auf ein Persönlichkeitsprofil, in welcher Form auch immer.

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, gelten zwingend die Bestimmungen der Artikel 406a bis 406h OR und damit muss der Vertrag schriftlich abgeschlossen werden, es gilt unter anderem ein 14-tägiges Widerrufsrecht ohne Kostenfolge und ein jederzeitiges Kündigungsrecht.

Wir wehren uns – für Sie und mit Ihnen

Es wurde noch nicht gerichtlich darüber entschieden, ob und welche Online-Dating-Dienste sich an die Spezialbestimmungen zur Ehe- und Partnervermittlung halten müssen. Grund dafür ist die Tatsache, dass die Online-Dating-Dienste oft einlenken, wenn Kunden sich weigern die gestellten Rechnungen zu bezahlen. So verhindern sie eine Klärung der Rechtslage und können ihre Geschäfte weiterhin in einer Art Graubereich führen.

Deshalb möchten wir in Zusammenarbeit mit dem Beobachter eine gerichtliche Beurteilung der Rechtslage erwirken. Dazu brauchen wir Ihre Hilfe! Melden Sie uns Ihre Erfahrungen mit Partnervermittlungs-Plattformen, damit wir die Rechtslage in der Schweiz ein für allemal zugunsten der Konsumentinnen und  Konsumenten beeinflussen können: ElitePartner hat Angst vor Gerichtsverfahren

 

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