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Online-Ratgeber

QR-Rechnung – das ist zu beachten

Am 30. September werden die letzten alten Einzahlungsscheine entgegengenommen. Danach kann nur noch mit den neuen QR-Rechnungen bezahlt werden. Was der Unterschied ist und was die Umstellung für Sie bedeutet, erfahren Sie hier.

Worin unterscheidet sich die QR-Rechnung vom Einzahlungsschein?

Im Anwendungsbereich unterscheidet sich die QR-Rechnung nicht vom gewohnten Einzahlungsschein. Sie können die neuen Rechnungen noch immer wie gewohnt am Postschalter bezahlen. Sie können sie aber durch die QR-Codes einfacher scannen und so auch bequem von zu Hause aus bezahlen.

Was müssen Sie tun, wenn Sie eine Rechnung mit einem alten Einzahlungsschein erhalten?

Wenn Sie eine Rechnung mit einem alten Einzahlungsschein erhalten, können Sie diese nur noch bis Ende September bezahlen. Wenn die Rechnung bis dann nicht beglichen ist, müssen Sie beim Unternehmen, welches die Rechnung stellt, eine neue QR-Rechnung einfordern. Achten Sie deshalb darauf, dass Sie Rechnungen mit den alten Einzahlungsscheinen noch bis zum 30. September bezahlen.

Was ändert sich bei Daueraufträgen?

Besonders beachten müssen Sie Daueraufträge, die Sie aufgrund der alten Einzahlungsscheine erstellt haben. Diese müssen Sie nämlich noch vor dem 30. September neu erfassen. Deshalb wird eine Kampagne geplant, womit Kunden und Kundinnen noch einmal darauf Aufmerksam gemacht werden, die Daueraufträge zu ersetzen.

Informationen Ihrer Bank bezüglich der QR-Rechnungen und wie Sie die Daueraufträge ersetzen können, finden Sie hier:

Raiffeisen Bank

UBS

Credit Suisse

Postfinance

BEKB

ZKB

Wenn Ihre Bank nicht aufgeführt ist, finden Sie die nötigen Informationen ganz einfach, indem Sie in der Suchmaschine nach Ihrer Bank und QR-Rechnung suchen. (Bsp: Valiant Bank QR-Rechnung)

 

Wie Sie eine QR-Rechnung bezahlen können, zeigen wir in diesem Online-Ratgeber.

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