Habe ich ein Rückgaberecht bei Apps?
![](https://www.konsumentenschutz.ch/wp-content/uploads/2015/07/handy_datenflut_datenschutz.jpg)
Ein Online-Fahrplan, eine Karten-App oder die beliebten Messenger-Dienste: Diese Apps sind oft kostenfrei erhältlich. Wenn man eines davon nicht mehr will, kann es ohne Problem vom Gerät gelöscht werden, ohne dass ein Schaden entsteht. Doch wie verhält es sich bei kostenpflichtigen Apps, mit denen man nicht zufrieden ist?
Einfaches Löschen löst das Problem nicht, denn man hat ja in falscher Erwartung Geld für ein Produkt bezahlt. Dafür gibt es neu eine Lösung: Seit einiger Zeit bieten die beiden grossen App-Anbieter Google Play und iTunes/App Store innerhalb eines gewissen Zeitraums nach Kauf die Rückgabe der App eine Geldrückgabegarantie an.
Zu beachten gilt aber, dass gewisse App-Hersteller das Recht auf Rückgabe der App in den jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen AGB einschränken oder erweitern. Es lohnt sich also, diesen Punkt vor dem Kauf der App in den AGB des Entwicklers zu suchen und sich darüber zu informieren.
Die Vorgehensweise zur Rückgabe von Apps ist bei beiden App-Plattformen in ausführlichen Anleitungen abgefasst. Wir empfehlen, die Rückgabe jeweils am Computer vorzunehmen, da sich die Handhabung der Websites einfacher gestaltet.
Beachten Sie, dass jede App nur einmal storniert werden kann. Nach einem weiteren Kauf kann sie nicht mehr rückerstattet werden. In welchem Zeitraum der Geldbetrag zurückerstattet wird, hängt vom gewählten Zahlungsmittel ab.
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