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Serafe: Radio- und Fernsehabgabe

Wie viel kostet die alljährliche Radio- und Fernsehgebühren? Unter welchen Voraussetzungen kann man sich von ihr befreien lassen? Und welche Regeln gilt es sonst zu beachten? Die Antworten auf alle wichtigen Fragen zur Serafe.

Seit 2019 erhebt die Serafe AG die Radio- und Fernsehgebühren, früher war die Billag zuständig.

Höhe der Gebühr 

Die Radio- und Fernsehabgaben betragen seit 2021 für Privathaushalte 335 Franken, bis Ende 2020 waren es 365 Franken. Seit 2019 kann man sich nicht mehr «nur» für den Radio- oder «nur» für den TV-Empfang anmelden.

Befreiung von der Gebühr

Ab 1. Januar 2024 ist jeder Privathaushalt abgabepflichtig. Bis Ende 2023 können sich folgende Haushalte von der Abgabe befreien lassen:

  1. Haushalte, in denen kein Mitglied über die Möglichkeit verfügt, Radio- oder Fernsehprogramme zu empfangen (kein Radio- oder Fernsehgerät, kein Computer mit Internetzugang, kein Smartphone oder Tablet, kein Autoradio etc.). Wer sich aus diesem Grund von der Abgabe befreien lassen will, muss nach Erhalt der Rechnung dieses Formular ausfüllen und an «Serafe AG, Postfach, 8010 Zürich» einsenden. Weitere Informationen finden Sie hier.
  2. Haushalte, in welchen mindestens eine Person wohnt,
    ◾ die jährliche Ergänzungsleistungen zur AHV oder IV bezieht; die Zustellung einer Kopie der rechtskräftigen Bestätigung des EL-Bezugs an die Serafe AG, Postfach, 8010 Zürich gilt als Gesuch.
    ◾ die eine Legitimationskarte des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten besitzt (Typ B, C, D, E, K rot, K blau oder K violett);
    ◾ die taubblind ist (nur zulässig, wenn dem Haushalt keine abgabepflichtige Person angehört). Zum Gesuchsformular

 


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Zweitwohnungen

Für Zweitwohnungen sind keine Radio- und Fernsehgebühren geschuldet, ausser der Hauptwohnsitz befindet sich im Ausland.

Dreimonatsrechnungen

Auf Verlangen stellt die Serafe AG auch Dreimonatsrechnungen aus (Papierrechnung-Zuschlag: 2 Franken pro Rechnung, kostenlos via LSV+, Debit Direct, E-Rechnung oder Rechnungsstellung per Mail.). Hinweis: Der Papierrechnungs-Zuschlag wird nur für die Dreimonatsrechnungen erhoben, bei der Jahresrechnung gibt es keinen solchen Zuschlag.

Weiterführende Informationen

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Bundesamtes für Kommunikation

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