Fragen zu Konsum oder Recht? Hier finden Sie über 400 Antworten
Online-Ratgeber

Was tun bei Skimming?

Geldautomaten, Billettautomaten und auch Zahlstellen in Einkaufshäusern oder Tankstellen können von Verbrechern manipuliert sein. Die Kriminellen «skimmen» die Benutzer: Sie versuchen, an deren Kredit- oder Debitkartendaten und die zugehörigen PIN-Codes zu kommen, um sie zu bestehlen. Was können Sie tun, wenn Sie Opfer von Skimming geworden sind?

So gehen Sie im Schadensfall durch Skimming vor

Wird Ihre Karte eingezogen oder stellen Sie unerklärliche Abbuchungen auf Ihrem Konto fest, melden Sie dies unverzüglich Ihrer Bank.

Muss mir die Bank das Geld ersetzen?

Die gestohlenen Beträge werden in der Regel zurückerstattet. Einige Banken stellen sich dabei auf den Standpunkt, dass sie dies aus «Kulanz» gegenüber ihren Kunden tun. Die Stiftung für Konsumentenschutz sieht das anders: Die Banken sind verpflichtet, das Geld zurückzuerstatten, wenn der Bankkunde die üblichen Sorgfaltspflichten im Umgang mit Kredit- oder Debitkarten eingehalten hat.

Sind Sie Opfer eines Skimming-Betrugs geworden, haben alle Sorgfaltspflichten eingehalten und Ihre Bank weigert sich, den Schaden zu ersetzen? Melden Sie sich bei uns!

Was sind «übliche Sorgfaltspflichten»?

Die «üblichen Sorgfaltspflichten» verlangen beispielsweise, dass Sie den PIN-Code nicht auf der Karte notieren und auch nicht Ihr Geburtsdatum, Ihr Auto-Kennzeichen oder Ihre Telefonnummer als Code verwenden. Zudem sind Sie verpflichtet, regelmässig Ihre Kontoauszüge zu überprüfen. Ihre detaillierten Sorgfaltspflichten finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Ihres Finanzinstituts.

Ist eine Versicherung gegen Kartenmissbrauch sinnvoll?

Manche Versicherer bieten eine Versicherung (Kontoschutzbrief) gegen den missbräuchlichen Zugriff auf Bankkonten an. Die Stiftung für Konsumentenschutz empfiehlt den Abschluss einer solchen Versicherung allerdings nicht, da sie kaum je zum Tragen kommen wird: Einerseits wird die Deckung aus verschiedenen Gründen ausgeschlossen (z.B. Grobfahrlässigkeit), andererseits haftet die Bank bei Einhaltung der Sorgfaltspflichten für den entstandenen Schaden.

Wie Sie sich überhaupt erst vor einem Skimming-Angriff schützen können, haben wir in diesem Ratgeber-Beitrag festgehalten.

Wir empfehlen

Benötigen Sie weitere Informationen? Vereinbaren Sie einen Beratungstermin: