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Ticket über Viagogo gekauft, Veranstaltung abgesagt oder verschoben: Bekomme ich mein Geld zurück?

Für Käuferinnen und Käufer von Tickets über die Ticketplattform Viagogo kann eine Rückerstattung besonders schwierig werden. Wir zeigen Ihnen dennoch Wege auf, wie Sie möglicherweise trotzdem zu Ihrem Recht kommen.

Wenn Sie über die Ticketplattform Viagogo Tickets einer Veranstaltung erworben haben, die nun verschoben oder abgesagt werden musste, könnte eine Rückerstattung besonders schwierig werden. Das intransparente Unternehmen, welches im Ausland bereits aufgrund missbräuchlicher Vertragsbestimmungen vor Gericht unterlag und gegen das auch in der Schweiz Straf- und Zivilverfahren hängig sind, erschwert es seinen Kunden, ihre Rechte wahrzunehmen und Rückerstattungen durchzusetzen.

Dank einer engagierten Konsumentin hat sich die Situation von Viagogog-Kunden in der Zwischenzeit aber wesentlich verbessert. Sie hatte über Viagogo komplett überteuerte Tickets für das Basel Tattoo gekauft, welches dann abgesagt worden ist. Die erste zivilgerichtliche Instanz gab ihr im Februar 2021 Recht und Viagogo musste ihr den gesamten Kaufbetrag zurückerstatten (zum Kassensturz-Beitrag vom 20. April 2021). Zudem hat des Bundesgericht im Oktober 2021 Texthinweise zur Ticketverfügbarkeit und die Preisgestaltung beim Bestellvorgang auf Viagogo für unlauter und somit illegal erklärt.

Im Folgenden finden Sie einige Vorgehensmöglichkeiten, wenn Sie bei Viagogo Tickets von mittlerweile verschobenen/abgesagten Veranstaltungen erworben haben:

  • Falls Sie die Zahlung mit Ihrer Kreditkarte getätigt haben, besteht die Möglichkeit, dass Sie innert 30 Tage seit erfolgter Zahlung beim Kartenherausgeber eine Stornierung beantragen können. Dazu müssen Sie mittels Antragsformular beim Kartenherausgeber ein sog. «charge back-Verfahren» einleiten. In letzter Zeit wird man dabei aber leider häufig vom Kartenherausgeber ab- und auf den Zivilrechtsweg verwiesen.

 


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  • Viagogo bietet offiziell eine Rückerstattung für Tickets von abgesagten Veranstaltungen an. Es kann also nicht schaden, mittels Website-Kontaktformular mit der Ticketplattform Kontakt aufzunehmen und die Rückerstattung einzufordern. Je nach Reaktion muss aber sodann mit alternativen Lösungswegen fortgefahren werden (siehe unten).
  • Für verschobene Veranstaltungen bietet Viagogo keine Rückerstattung an, da die Tickets für ein Ersatzdatum ihre Gültigkeit behalten würden. Dies ist unserer Ansicht nach aber unzulässig, da diese Regel stark zu Ungunsten für die Konsumentinnen und Konsumenten vom Gesetzesrecht abweicht. Deshalb muss auch in solchen Fällen eine Rückerstattung erfolgen. Durchzusetzen wäre eine solche aber nur mit Beschreitung des Rechtsweges (siehe sogleich)
  • Wenn es zu keiner Lösung mit Viagogo kommt und Sie Gefahr laufen, auf Ihren Ticketkosten sitzen zu bleiben, steht Ihnen noch der Rechtsweg offen. Sie können Viagogo betreiben. Wenn Viagogo gegen die Betreibung Rechtsvorschlag erhebt (womit zu rechnen ist) müssen Sie zusätzlich ein Gerichtsverfahren vor dem zuständigen Friedensrichter/Schlichtungsgericht Ihres Wohnortes einleiten. Beträgt der von Ihnen geltend gemachte Betrag höchstens CHF 2000.-, können Sie dem Friedensrichter beantragen, einen Entscheid zu fällen (Art. 212 ZPO). Dies kann eine relativ schnelle und effiziente Möglichkeit sein, das Betreibungsverfahren fortzusetzen. Der Entscheid des Friedensrichters ist jedoch nicht definitiv und kann von beiden Parteien angefochten werden, was unter Umständen ein langwieriges Gerichtsverfahren nach sich ziehen kann. In jedem Fall empfehlen wir Ihnen, sich beraten zu lassen, bevor Sie den Rechtsweg beschreiten.

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