Fragen zu Konsum oder Recht? Hier finden Sie über 400 Antworten
Online-Ratgeber

In welchen Fällen hilft eine Reiseversicherung?

Reiseversicherungen decken in den meisten Fällen das Kostenrisiko ab, wenn eine bereits bezahlte Reise nicht angetreten werden kann.

«Reiseversicherungen» (Reisekostenversicherung, Reiseannullationskostenversicherung, Reiseversicherung) decken in den meisten Fällen das Kostenrisiko ab für den Fall, dass eine bereits bezahlte oder zumindest gebuchte Reise nicht angetreten werden kann und sich der Kunde weder auf das Pauschalreisegesetz, noch auf das Fluggastrecht oder andere rechtliche Bestimmungen berufen kann.

In den meisten Reiseversicherungen geht es darum, dass der Kunde, der aus persönlichen Gründen eine Reise nicht antreten kann (gesundheitliche Probleme, Todesfall in der Familie etc.) bereits geleistete Zahlungen von der Versicherung zurückerstattet erhält. Oder die Versicherung übernimmt allfällige Stornierungskosten.

Versicherungen können aber auch die Kostenübernahme vorsehen für Fälle, in denen eine Reise aus anderen, externen Gründen nicht angetreten werden kann. Jede Versicherung kann dies in ihren Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) individuell regeln. Eine Versicherung kann eine Leistungspflicht vorsehen für den Fall von gesundheitlichen Risiken am Ferienort – eine solche Situation liegt z.B. mit der aktuellen Coronakrise vor. Die meisten Versicherungen werden in diesem Fall jedoch erst leisten, wenn z.B. eine ausdrückliche Reisewarnung von Schweizer Behörden vorliegt (z.B. BAG oder EDA), oder am Ferienort selbst Einreisewarnungen veröffentlicht wurden. Liegen keine derartigen behördlichen Stellungnahmen oder Anordnungen vor, dann wird kaum eine Versicherung Zahlungen leisten, weil der Versicherte eine Reise lediglich aus Respekt bzw. Angst nicht antreten möchte.

Besonders stossend ist, dass im Zusammenhang mit der Coronakrise zahlreiche Versicherungen ihre Leistungen verweigern, da sie in ihren AVB zwar eine Leistungspflicht für Epidemien, nicht aber für Pandemien vorsehen. Für eine derartige Unterscheidung besteht kein nachvollziehbarer Grund. Eine Pandemie ist eine qualifizierte, potenzierte Epidemie, welche umso mehr zur Leistungspflicht der Versicherung führen muss. Diese Ansicht bestätigt in diesem Kassensturzbeitrag einer der führenden Versicherungsrechtsexperten der Schweiz.

Bleiben Sie in derartigen Fällen also hartnäckig, bestehen Sie auf der Leistungspflicht und wenden Sie sich nötigenfalls an den Versicherungs-Ombudsman.

Wir empfehlen

Benötigen Sie weitere Informationen? Vereinbaren Sie einen Beratungstermin: