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Was sollte ich beim Erstellen einer Patientenverfügung beachten?

Eine Patientenverfügung zu erstellen oder eine Vorlage auszufüllen kann möglicherweise Schwierigkeiten bereiten. Wenn Sie folgende Tipps beachten, gestaltet sich das Erstellen einer Verfügung wesentlich einfacher:

  • Für das Ausfüllen der Patientenverfügung sollten Sie sich genügend Zeit nehmen. Falls Ihnen etwas nicht klar ist, sollten Sie sich im Internet, über das Beratungsangebot der Stiftung für Konsumentenschutz und/oder im Gespräch mit einem Arzt informieren. Falls Sie eine Vorlage benutzen, sollten Sie einzelne Punkte an Ihre Bedürfnisse anpassen oder allenfalls ganz streichen.
  • Besprechen Sie die Patientenverfügung mit Ihrem Vertrauensarzt und mit Ihrer Vertretungsperson. Die Vertretungsperson ist über ihre Funktion aufzuklären.
  • Überprüfen Sie die Patientenverfügung regelmässig auf deren Aktualität und passen Sie die Verfügung allenfalls an veränderte Bedürfnisse an.
  • Informieren Sie Ihre Krankenkasse über die Patientenverfügung und verlangen Sie einen Vermerk auf ihrer Versichertenkarte. Dies dient unter anderem dazu, dass im Ernstfall überhaupt bekannt ist, dass Sie eine solche Verfügung verfasst haben.
  • Thema Organspende: Wenn Sie Ihren Willen bezüglich Organspende nirgends festgehalten haben (auch nicht in Form eines Spenderausweises) liegt es im Falle Ihrer Urteilsunfähigkeit an Ihren Angehörigen oder Vertretungspersonen, eine Entscheidung darüber zu fällen. Deshalb ist es sinnvoll und erleichtert Ihren Angehörigen die Entscheidung, wenn sie dieses Thema in einem früheren Zeitpunkt mit ihrem Umfeld besprechen und ihre Wünsche dazu äussern. Natürlich können Sie diese aber auch in der Patientenverfügung festhalten.

Wichtig: Wenn Sie die Patientenverfügung anpassen, müssen Sie diese zwingend erneut mit einem Datum versehen und unterschreiben. Dies sollten Sie grundsätzlich unabhängig davon, ob Sie Anpassungen vornehmen, zirka alle 2 Jahre machen. Daraus wird ersichtlich, dass Sie die Patientenverfügung regelmässig überprüft haben und der Inhalt Ihrem tatsächlichen Willen entspricht.

Mehr zum Thema Patientenverfügung und Vorsorgeauftrag, inwiefern sich die Begriffe unterscheiden, haben wir in diesem Ratgeber-Beitrag zusammengefasst.

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