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Was sollten Sie beim Verfassen des Testaments beachten?

Das eigenhändige Testament ist die einfachste und gängigste Art, den Nachlass zu regeln. Sie können damit unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben alleine über den Inhalt entscheiden und das Testament jederzeit unkompliziert ändern oder aufheben.

Verschaffen Sie sich, bevor Sie Ihr Testament verfassen, einen Überblick über Ihre Vermögenswerte (inkl. Anteil am ehelichen Vermögen, Hypothek, Kredite usw.). Die Gesamtheit Ihrer Vermögenswerte stellt das Nachlassvermögen dar, über das Sie verfügen können.

Hinweis: Über Gelder aus Vorsorgelösungen können Sie nicht mittels Testament verfügen. Informieren Sie sich bei den entsprechenden Einrichtungen, in welchem Rahmen und in welcher Form Sie darüber verfügen können.

Gesetzliche Erbfolge abändern

Mit dem Testament können Sie die gesetzliche Erbfolge abändern. Das Gesetz schützt jedoch einen Teil der gesetzlichen Erben – nämlich die engsten Verwandten – durch einen Pflichtteil. Diesen Schutz können Sie durch eine Enterbung aufheben. Die genauen Voraussetzungen dafür sind gesetzlich geregelt und die Gründe müssen im Testament im Detail aufgeführt sein. Die Höhe der Pflichtteile wird als Bruchteil des gesetzlichen Erbanteils umschrieben. Die Pflichtteile der Nachkommen betragen drei Viertel des gesetzlichen Erbanteils. Die Pflichtteile der Ehegattin oder des eingetragenen Partners sowie der Eltern betragen die Hälfte des gesetzlichen Erbanteils.

Achtung: Die Höhe der Pflichtteile ändert per 1. Januar 2023.

Die Pflichtteile sind zwar im Gesetz geregelt, kommen jedoch nicht automatisch zur Anwendung. Wenn eine pflichtteilsberechtigte Erbin gemäss Testament nicht mindestens bis zu ihrem Pflichtteil berücksichtigt ist, kann sie es anfechten. Tut sie dies nicht fristgerecht, gelten die testamentarischen Bestimmungen.

Die Gesamtheit der Pflichtteile stellt den Teil Ihres Nachlasses dar, über den Sie nicht verfügen sollten, wenn Sie sichergehen wollen, dass das Testament nicht angefochten wird. Der Teil Ihres Nachlasses, über den Sie ohne das Risiko einer Klage einer pflichtteilsberechtigten Peron frei verfügen können, wird «freie Quote» genannt.

Überlegen Sie sich, welche Ziele Sie mit Ihrer letztwilligen Verfügung erreichen wollen, insbesondere welche Personen und Organisationen Sie begünstigen möchten. Sie können Personen ausserhalb der gesetzlichen Erbfolge mit einem Vermächtnis begünstigen oder gar als Erben einsetzen. Vermächtnisnehmer erhalten über die vermachte Sache oder den Geldbetrag hinaus keine weiteren Rechte und Pflichten. Personen, die Sie als Erben einsetzen, werden Teil der Erbengemeinschaft samt den damit verbundenen Rechten und Pflichten. Bedenken Sie dabei, dass das Konfliktpotential steigt, je grösser die Erbengemeinschaft wird. Wenn Sie ein Tier begünstigen, gilt dies als Auflage, dass für das Tier tiergerecht gesorgt wird.

Eigenhändiges Testament schreiben

Sobald Sie entschieden haben, was mit Ihrem Nachlassvermögen geschehen soll, bringen Sie Ihren Willen möglichst klar und unmissverständlich zu Papier. Bezeichnen Sie Ihre Erbinnen und Vermächtnisnehmer genau (Personalien statt Kose- oder nur Vornamen). Weisen Sie Ihren Erben Quoten zu, um zu vermeiden, dass nicht genannte Gegenstände an die gesetzlichen Erben gehen.

Damit ein Testament gültig ist, müssen Sie es selber von Hand schreiben und mit Unterschrift, Ort und Datum versehen. Schreiben Sie leserlich. Erstellen Sie für sich alleine ein Testament, denn letztwillige Verfügungen, die Sie zusammen mit einer anderen Person (z.B. Ehegattin, eingetragener Partner, langjährige Partnerin) in einer Urkunde erstellen, sind ungültig. Sie können darin eine Person mit der Vollstreckung Ihres Willens betrauen (Willensvollstreckerin). Sollten Sie einen Willensvollstrecker bestimmen, informieren Sie die Person. Ist Ihr Testament erstellt, entscheiden Sie, wo Sie es aufbewahren und wen Sie über den Aufbewahrungsort informieren. Sie können das Dokument aufbewahren, wo Sie möchten, es gibt jedoch in jedem Kanton eine Amtsstelle, der Sie es zur Aufbewahrung übergeben können.

Testament regelmässig überprüfen

Verhältnisse können sich ändern. Überprüfen Sie in regelmässigen Abständen, ob Ihr Testament noch den tatsächlichen Verhältnissen entspricht. Sie können es jederzeit ändern. Änderungen und Ergänzungen müssen Sie ebenfalls von Hand schreiben und mit Datum und Unterschrift versehen. Um Missverständnisse vorzubeugen, empfehlen wir Ihnen, nicht mit Durchstreichen und Ergänzen zu arbeiten, sondern bei Änderungen ein neues Testament zu schreiben und das alte zu vernichten.

Wichtig: Um ein Testament gültig zu erstellen oder abzuändern, müssen Sie urteilsfähig sein.

Öffentliches Testament und Nottestament

Nebst dem eigenhändigen Testament gibt es das öffentliche und das Not-Testament. Besteht die Gefahr, dass Ihre Urteilsfähigkeit angezweifelt werden wird oder wollen Sie sichergehen, dass Ihr Testament rechtsgültig ist: errichten Sie ein öffentliches Testament. Dieses ist kostenpflichtig und erfolgt unter Mitwirkung von zwei Zeugen und einer Notarin (öffentliche Beurkundung). Das Notariatswesen ist kantonal geregelt, hier erhalten Sie einen Überblick. Ein Nottestament erfolgt mündlich und kann nur in Ausnahmefällen erstellt werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Erblasserin zwar noch urteilsfähig, jedoch nicht mehr in der Lage ist, ein eigenhändiges Testament zu erstellen.

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