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Was tun, wenn die Fluggesellschaft nicht zahlt?

Bei verspäteten, annullierten oder überbuchten Flügen haben Sie allenfalls Ansprüche. So gehen Sie vor, wenn die Fluggesellschaft nicht zahlt.

Bei verspäteten, annullierten oder überbuchten Flügen haben Reisende unter Umständen Anspruch auf Dienstleistungen und Entschädigungsleistungen von Fluggesellschaften. Hier erfahren Sie, wie Sie vorgehen können, falls Sie Ihre Rechte verletzt sehen.

Airline kontaktieren

Kontaktieren Sie die Airline, wenn Sie Ihre Rechte als Fluggast verletzt sehen. Wenn Sie innerhalb von 6 Wochen keine Antwort erhalten oder die Antwort negativ ist, wenden Sie sich an eine der untenstehenden Stellen.

Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL)

Sie können beim BAZL eine Anzeige einreichen. Das BAZL kann Ihre Ansprüche zwar nicht gerichtlich durchsetzen, doch kann das Verfahren in einer Busse für die Fluggesellschaft münden. Deshalb kommt es in Fällen, in welchen sich das BAZL einschaltet, relativ rasch und zuverlässig zu den geforderten Entschädigungszahlungen.

 


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Reiseversicherung

Falls Sie eine Reiseversicherung haben, wenden Sie sich zuerst an diese. Im Rahmen der bestehenden Police hilft sie bei der Organisation der Weiter- oder Heimreise und übernimmt die Kosten, welche durch die zusätzlichen Übernachtungen entstehen.

Anwalt / Gericht

Sie können Ihre Ansprüche auch auf eigene Faust auf dem zivilrechtlichen Weg durchsetzen. Ein solches Verfahren ist allerdings mit einem Kostenrisiko verbunden.

Onlineportale als Alternative

Alternativ wird einem auch bei verschiedenen Internetportalen (Claim Agencies) geholfen, welche mit hohen Erfolgsquoten werben. Bei einem Erfolg beanspruchen sie jedoch 15%- 30% der Entschädigungszahlungen für sich als Provision.

1. Cancelled (www.cancelled.ch)

2. Refund Me (www.refund.me)

3. Airhelp (www.getairhelp.com)

4. EUclaim (www.euclaim.de)

5. Fairplane (www.fairplane.de)

6. Flightright (www.flightright.de)

Solche Onlineportale haben – im Gegensatz zum BAZL – grundsätzlich die Möglichkeit, gegen die Fluggesellschaften gerichtlich vorzugehen. Dies tun sie jedoch selten. Zudem fordern die Portale nur die Entschädigungszahlungen, nicht jedoch Ersatz für entstandene Zusatzkosten wie Mahlzeiten oder Übernachtungen. Cancelled.ch wiederum bietet zusätzlich Hilfe bei beschädigtem oder verlorenem Gepäck an.

Gut zu wissen: Die Anzeigemöglichkeit beim BAZL ist eigentlich für Privatpersonen vorgesehen. Trotzdem sind Claim Agencies, vor allem auch neu gegründete, dazu übergegangen, ihrerseits selber im Namen der Passagiere beim BAZL Anzeige einzureichen. Dabei kam es zu verschiedenen Unregelmässigkeiten (z.B. dass die Unterschriften von Passagieren gefälscht wurden, somit ohne das Wissen der betroffenen Passagiere in deren Namen beim BAZL Anzeige erstattet wurde).

Bei Anzeigen durch Claim Agencies verlangt das BAZL deshalb neu eine vom betroffenen Passagier unterzeichnete Erklärung, dass er darüber im Bild ist, welche Art von Verfahren mit einer Anzeige beim BAZL initialisiert wird, einen Identitätsnachweis sowie eine von ihm untzeichnete Vollmachtserklärung zugunsten der Claim Agency.

Kontaktdaten BAZL

Bundesamt für Zivilluftfahrt
Passagierrechte
3003 Bern

+41 58 465 95 96 (14-16 Uhr)

[email protected]
www.bazl.admin.ch

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