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Welche Rechte habe ich bei einem Rückruf?

Immer mehr Produkte und Lebensmittel werden vom Markt gerufen, weil sie die Gesundheit der Konsumentinnen und Konsumenten gefährden. Doch welche Rechte hat die Konsumentin? Was kann der Konsument bei einem Schaden tun? Wo finden Sie Informationen zu Rückrufen?

Immer mehr Produkte sind von einem Rückruf betroffen. Im Jahr 2022 war es beispielsweise Kinderüberraschungsschokolade, welche verunreinigt war. Sie musste zurückgerufen und tonnenweise vernichtet werden. Unser Beitrag gibt Antworten, welche Rechte Sie als Konsumentin haben und wo Sie Informationen finden.

 


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Rücknahme oder Rückruf?

Wenn ein Produkt oder ein Lebensmittel die Gesundheit gefährdet oder es nicht sicher ist, muss es vom Markt. Zuständig dafür ist die verantwortliche Firma.

Rücknahme: Die Firma nimmt sämtliche noch nicht verkaufte Ware vom Markt, weil das Produkt nicht den Bestimmungen des Lebensmittelrechts entspricht. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit führt als möglichen Grund für Rücknahmen einen Fehler auf der Etikette oder vertauschte Inhaltsstoffe an. Es darf sich allerdings nicht um Allergene handeln, weil diese gesundheitsgefährdend sind. Die Konsumentinnen und Konsumenten werden bei einer Rücknahme nicht informiert.

Rückruf: Dieser erfolgt, wenn ein Produkt gesundheitsgefährdend ist und bereits bei den Konsumentinnen und Konsumenten angekommen ist.  Das Unternehmen muss öffentlich darüber informieren und den Grund für den Rückruf angeben.

Öffentliche Warnung: Wenn das gesundheitsgefährdende Produkt bereits in den Verkauf gekommen ist, löst die kantonale Lebensmittelvollzugsbehörde eine öffentliche Warnung aus. Ist die ganze Schweiz betroffen, übernimmt dies das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen. Die Behörden informieren, was zu tun ist, wenn das Produkt bereits konsumiert wurde.

Was tun im Schadenfall?  

Die Hersteller, bzw. die Verkaufsstellen zeigen sich in der Regel kulant. Sie erstatten den Kundinnen und Kunden den finanziellen Schaden oder tauschen die Ware nach Möglichkeit um.

Was aber, wenn man einen gesundheitlichen Schaden erleidet? Grundsätzlich haftet das Unternehmen, welches den Schaden verursacht hat. Allerdings muss man belegen können, dass man wegen dem Verzehr des fraglichen Produktes erkrankt oder zu Schaden gekommen ist. Dieser Schaden muss auch vor Gericht bewiesen werden können. Ein schwieriges Unterfangen für die einzelne Konsumentinnen und Konsumenten. Denn die Schweiz kennt noch immer keinen kollektiven Rechtsschutz.

Wo kann man einen Verdachtsfall melden?

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