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Welche Risiken birgt der Kauf auf Rechnung?

Der Kauf auf Rechnung wird immer beliebter. Der Grund dafür: Viele Konsumentinnen und Konsumenten lassen sich vom Credo «Buy now, pay later» – zu Deutsch «Jetzt kaufen, später bezahlen» – verlocken. Grundsätzlich macht es Sinn, erst dann zu bezahlen, wenn man die Ware erhalten hat. Wenn das Unternehmen aber mit Zahlungsabwicklern wie zum Beispiel Klarna oder Byjuno arbeitet, birgt der Kauf auf Rechnung einige Gefahren und kann zur Schuldenfalle werden.

Unter «Kauf auf Rechnung» fallen grundsätzlich alle Zahlungsarten, bei denen das Unternehmen die Rechnung gemeinsam mit der Ware oder nach der Leistungserbringung sendet. Wenn Sie Waren im Internet bestellen und die Zahlungsart «Kauf auf Rechnung» wählen, kommt die Rechnung dabei normalerweise mit der Ware zu Ihnen. Dann haben Sie zwischen 10 und 30 Tagen Zeit, die QR-Rechnung zu bezahlen. Diese Zahlungsart ist grundsätzlich vorteilhaft für Sie, weil Sie nicht vorleistungspflichtig sind: Sie bezahlen erst, nachdem Sie die Ware oder Leistung bereits erhalten haben. Die Zahlungsart Rechnung ist dann unproblematisch, wenn das Unternehmen die Rechnung selbst verschickt.

 

«Kauf auf Rechnung» mit Zahlungsabwickler

Immer öfter lagern Unternehmen die Zahlungsabwicklung jedoch auf spezialisierte Unternehmen aus – sie treten die Forderung an sogenannte Zahlungsabwickler ab. Die Forderung gegen Sie als Kundin oder Kunde wird damit inklusive Inkassorisiko quasi «verkauft». Der Zahlungsabwickler zahlt dem Unternehmen deshalb nicht den gesamten Rechnungsbetrag aus, sondern zieht eine Provision ab. Solche Zahlungsabwickler sind z.B. Klarna, MF Group AG (z.B. powerpay oder paycard), Swissbilling und Byjuno (in Zukunft zusammen: CembraPay) uvm.

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Schwierigkeiten und Gefahren bei Zahlungsabwicklern

Ist die Zahlungsabwicklung ausgelagert, entsteht ein Dreiecksverhältnis. Sie schliessen mit dem Unternehmen den Vertrag und willigen mit der Wahl der Zahlungsart «Kauf auf Rechnung» ein, dass die Rechnungstellung durch einen Zahlungsabwickler erfolgt. Um den Kauf abzuschliessen, müssen Sie die AGB des Zahlungsabwicklers akzeptieren. Mit der Zustimmung zu den AGB erklären Sie sich oft mit hohen Mahngebühren und Inkassokosten einverstanden. Als Konsumentin oder Konsument müssen Sie somit zwei verschiedenen AGB – denen des Unternehmens und denen des Zahlungsabwicklers – mit komplizierten und teilweise ungünstigen Klauseln zustimmen. Um sich vor Risiken zu schützen, empfehlen wir, die AGB mit unseren praktischen AGB-Check zunächst untersuchen zu lassen.

 


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Bei einem solchen Dreiecksverhältnis schuldet das Unternehmen Ihnen die vereinbarte Leistung. Sie wiederum schulden den Kaufpreis dem Zahlungsabwickler, der Ihnen nach dem Kauf eine Rechnung zuschickt. Dies bringt Schwierigkeiten mit sich. Oft funktioniert die Kommunikation zwischen Unternehmen und Zahlungsabwickler nur sehr mangelhaft. Bei Problemen mit der Leistung (z.B. Gewährleistung, Mangel) müssen Sie sich nicht nur mit dem Unternehmen, sondern auch mit dem Zahlungsabwickler in Verbindung setzen.

Ist ein Produkt mangelhaft und wird zurückgeschickt oder kommt es gar nicht erst bei Ihnen an, erfolgt die Rechnung gleichwohl an Sie. Und es besteht die Möglichkeit, dass Sie vom Zahlungsabwickler mit einem Inkassoverfahren konfrontiert werden für die Rechnung eines Produkts, das Sie gar nie erhalten haben. Nach mehrmaligen kostenpflichtigen Mahnversuchen werden die Forderungen an Inkasso-Unternehmen für noch aggressiveren Eintreibungsversuche übergeben. Lesen Sie unsere Empfehlungen am Schluss des Artikels!

 

Zahlung in Raten ist auch hier eine Kostenfalle

Viele Zahlungsabwickler verschicken die Rechnung mit einem «Angebot auf Ratenzahlung», natürlich mit Zusatzgebühr. Dazu versenden sie unaufgefordert gleich mehrere vorgedruckte Einzahlungsscheine. Entscheiden Sie sich zur Zahlung der ersten Rate, darf der Zahlungsabwickler davon ausgehen, dass Sie mit der Ratenzahlung einverstanden sind. Sie schliessen damit eine Abzahlungsvereinbarung ab und es gelten die AGB-Klauseln dazu. Sie werden jedoch nicht separat aufgefordert, die weiteren Raten zu bezahlen und es besteht die Gefahr, dass Sie den Überblick verlieren und Raten vergessen gehen. Passiert dies, führt das zu hohen Mahnkosten. Lesen Sie allgemein zu Ratenzahlung unseren Ratgeber dazu: Wann lohnt sich Ratenzahlung?

 

Deshalb muss der Kauf auf Raten unterschieden werden

Es ist wichtig, zwischen dem direkten Kauf auf Raten und der «nachträglichen Vereinbarung der Zahlung in Raten» zu unterscheiden. Denn bei letzterer handelt es sich um ein Abzahlungsgeschäft. Bei der klassischen Ratenzahlungsvereinbarung wird bereits beim Kauf die Ratenzahlung angeboten. Beträgt der Gesamtbetrag mehr als Fr. 500.– und wird eine Abzahlung über mehr als drei Monate vereinbart, handelt es sich um ein Kreditgeschäft und es müssen die Regeln des Konsumkreditgesetzes (KKG) eingehalten werden. Das ist von Vorteil für die Konsumentin und den Konsumenten, weil das KKG verschiedene Schutzbestimmungen enthält.

Beim «Kauf auf Rechnung mit nachträglichem Angebot der Zahlung in Raten» ist der gesamte Betrag grundsätzlich auf einmal geschuldet. Bei diesem Abzahlungsgeschäft gelten die Regeln des KKG also nicht. Das Unternehmen bietet die Ratenzahlung als “nette Geste” an; natürlich bezahlen Sie als Kundin oder Kunde dabei Zusatzkosten. Nur so lohnt sich das Geschäft für die Zahlungsabwickler. Sehen Sie sich dazu auch das Erklärvideo von Sara Stalder an.

 

Empfehlungen

Wir empfehlen Ihnen folgendes Vorgehen bei der Wahl der Zahlungsart:

  1. Bevor Sie die Zahlungsart «Kauf auf Rechnung» anklicken, stellen Sie sicher, dass Sie sich den Kauf tatsächlich leisten können.
  2. Wickelt das Unternehmen, bei dem Sie bestellen, die Zahlung über einen Zahlungswickler ab, prüfen Sie die AGB und merken Sie sich den Namen des Zahlungsabwicklers.
  3. Zahlen Sie die Rechnung nach Eingang fristgerecht auf einmal und lassen Sie sich nicht auf eine Abzahlungsvereinbarung in Raten ein.
  4. Achten Sie bei der Zahlung der Rechnung des Zahlungsabwicklers darauf, den Verwendungszweck (Vertragsnummer, Rechnungsnummer usw.) exakt wie auf der Rechnung anzugeben. Ansonsten können Schwierigkeiten mit der Zuordnung des überwiesenen Betrages entstehen, was wiederum zu Mahngebühren führen kann.

 

Weitere Beiträge zum Theme aus den Medien:

Video zum NDR-Youtube-Beitrag «Mit Klarna in die Schuldenfalle?»

Sonntagszeitung (ABO): Wie Firmen Jugendliche zum Schuldenmachen verleiten

 

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