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Wie erkenne ich vegetarische oder vegane Produkte?

Wie erkennt man vegetarische oder vegane Produkte? Die Zutatenliste gibt nicht immer eine eindeutige Antwort. Bei gewissen Zusatz- oder Hilfsstoffen sieht man nicht auf den ersten Blick, dass sie tierischen Ursprungs sind. Gut, gibt es inzwischen verlässliche Labels.

Nur ab und zu findet man auf der Verpackung Hinweise, ob es sich um vegetarische oder vegane Produkte handelt. Das Schweizer Lebensmittelgesetz definiert zwar, wann ein Lebensmittel als vegetarisch, ovo-lacto-vegetarisch, ovo-vegetarisch, lacto-vegetarisch oder vegan/vegetabil bezeichnet werden darf. Die Hersteller sind jedoch nicht verpflichtet, diese Angaben anzubringen.

Gibt es keine Angabe, muss man sich selbst zurechtfinden. Man kommt nicht darum herum, die Zutatenliste jeweils genau zu lesen. Zudem muss man wissen, dass beispielsweise Gelatine oder Gelée Royale (ein Bienenprodukt) tierischen Ursprungs sind. Käse kann mit Kälberlab, Fruchtsäfte oder Wein können mit Gelatine hergestellt und damit nicht mehr vegetarisch sein – dies lässt sich jedoch anhand der Zutatenliste nicht erkennen.

V-Label

Ein vegetarisches, beziehungsweise veganes Produkt garantiert das V-Label. Das Label wurde 1996 hat die Schweizerische Vereinigung für Vegetarismus (SVV – heute Swissveg) ins Leben gerufen. Mittlerweile kennt man es in zahlreichen Ländern.

Es ist zweistufig und zeichnet vegetarische und vegane Lebensmittel aus. Produkte mit diesem Label enthalten keine der folgenden Zutaten oder Verarbeitungs-Hilfsstoffe:
• Fleisch, Geflügel, Fisch, Meeresfrüchte
• Zutaten, die aus Fleisch oder Knochen hergestellt werden (in Suppen, Saucen oder Zubereitungen)
• Tierische Fette (Ausnahme: Butterfett), Bratfette oder Margarine, die Fischöl oder ähnliche Produkte enthalten, zum Beispiel in Kuchen, Aufläufen, Pasta, zum Backen und Braten, zum Einfetten der Backbleche und Büchsen oder irgendeiner anderen Verwendung
• Gelatine, Aspik, Geliermittel tierischer Herkunft
• Gelée Royale (spezielles Bienenprodukt)
• andere Produkte, die Zutaten aus Schlachtabfällen enthalten

Nicht verwendet werden darf das Label unter anderem bei Käse, der mit Kälberlab hergestellt wurde. Fruchtsäften oder Wein, die mit Gelatine geklärt wurden, sind ebenfalls nicht vegetarisch. Grundsätzlich ausgeschlossen sind Produkte mit Eiern aus Käfighaltung und gentechnisch veränderte Produkte. Honig ist nur in der vegetarischen, nicht aber in der veganen oder «rein pflanzlichen» Küche erlaubt.

Veganblume

Die Veganblume – im Englischen Vegan Trademark genannt – veribt die Vegan Society England seit 1990.

Sie zeichnet vegane Lebensmittel, Kosmetik und andere Artikel aus, die ohne tierische Bestandteile oder Tierversuche auskommen. Produkte, welche die Veganblume tragen, sind ausschliesslich mit pflanzlichen Zusatz- und Hilfsstoffen produziert worden. Gelatine zur Klärung von Getränken ist somit verboten.

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