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Online-Ratgeber

Wie funktionieren E-Tickets?

Billette für den öffentlichen Verkehr werden heute kaum mehr am Schalter oder Automaten, sondern meist als E-Tickets von zuhause oder unterwegs gelöst. So funktionieren E-Tickets und das ist zu beachten:

  • Das E-Ticket (sowohl OnlineTicket, als auch MobileTicket) ist personengebunden und nicht übertragbar. Tragen Sie deshalb immer einen persönlichen Ausweis auf sich.
  • Die Tickets sind datiert und zeitlich beschränkt gültig.
  • Das E-Ticket ist nur an einem Kalendertag gültig. Treten Sie die Rückreise demnach nicht am selben Tag an, so müssen Sie für jeden Reiseweg ein separates Billett einfacher Fahrt lösen. Nachträgliche Änderungen oder ein Umtausch sind nicht möglich.
  • Sowohl OnlineTickets als auch MobileTickets können frühestens 30 Tage vor Antritt der Reise gekauft werden.
  • Sie müssen das Ticket vor Antritt der Fahrt kaufen (bei OnlineTickets ist dies bis wenige Minuten vor Abfahrt möglich, bei MobileTickets bis vor der tatsächlichen Abfahrt).

OnlineTickets

Gilt auch das Bestätigungs-E-Mail als Billett?

Neben dem ausgedruckten OnlineTicket bzw. dem digitalen Ticket auf Ihrem Gerät gilt in den meisten Fällen (z.B. gewöhnliche Billette Schweiz, Sparbillette, Tageskarten) auch die Bestätigungs-Mail als Billett. In gewissen Fällen muss das Billett selbst vorgewiesen werden.

Was ist, wenn ich das Online-Ticket vergessen habe?

Wenn Sie beim Kauf eingeloggt waren, finden Sie das Ticket unter «Bestellungen». Ansonsten können Sie sich das Ticket am Schalter gegen eine Gebühr von 5 Franken ausdrucken lassen. Oder Sie kaufen ein neues Ticket und lassen sich das andere mittels Rückerstattungsantrag zurückerstatten.

MobileTickets 

Auf welchem Gerät kann ich das MobileTicket anzeigen lassen?

Die Tickets können auf demjenigen Gerät angezeigt werden, auf welchem der Kaufvorgang abgeschlossen wurde. Ausserdem können Sie es per Whatsapp, iMessage, E-Mail etc. weiterleiten. Wichtig: da das Ticket personengebunden ist, kann das Ticket nicht weitergeleitet und von einer anderen Person benutzt werden.

Was geschieht, wenn der Akku leer ist oder ich das Handy vergessen habe?

Kaufen Sie unbedingt noch ein zweites Billett. Die SBB können das Ticket nachträglich überprüfen und Sie können sich den doppelt bezahlten Preis mittels Rückerstattungsantrag zurückzahlen lasen. Dabei wird eine Bearbeitungsgebühr erhoben. Wenn Sie kein Billett vorweisen können, müssen Sie im Zug ein Billett nachlösen plus einen Zuschlag bezahlen.

Was geschieht, wenn das Billett beim Kauf nicht vollständig lädt?

Gekaufte MobileTickets sind unter «Billette» – «Billette anzeigen» abgelegt. Sollte ein gekauftes MobileTicket noch nicht vorhanden sein, können Sie diese unter «Billette anzeigen» – «Billette aktualisieren» nochmals abrufen.

Rückerstattung bei E-Tickets

In der Regel ist die Rückerstattung für E-Tickets ausgeschlossen. Ausnahmen:

  • Reiseunfähigkeit (Krankheit, Unfall)
  • Todesfall
  • Platzmangel in der 1. Klasse
  • Vergessen des GA bzw. Halbtax oder des Stecken-/Verbundabos
  • Falls Sie ein Ticket mit falschem Datum gelöst haben (Reise zum Bestimmungsort ist nicht mehr an diesem Tag möglich), wird dieses ebenfalls erstattet
  • Auch mehrfach gekaufte E-Tickets (Datum, Strecke und Person müssen identisch sein) oder Tickets mit offensichtlich fehlerhaften Personalien werden rückerstattet.
  • Der Fahrausweis wurde für die falsche Kundengruppe gelöst (z.B. Volltarif statt ermässigt)
  • Rekognoszierungsfahrt bei Gruppen
  • Auch wenn Sie nachträglich ein persönliches Abonnement für mindestens 12 Monate lösen, erhalten Sie eine Rückerstattung

Um eine Erstattung zu erwirken, müssen sie einen Erstattungsantrag einreichen. Das entsprechende Formular finden Sie auf der Website der SBB. Für die Rückerstattung müssen Sie eine Gebühr bezahlen.

Weitere Informationen

FAQ OnlineTickets SBB

FAQ MobileTickets SBB

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