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Wie kommt ein Vertrag zustande?

Einige Umstände müssen gegeben sein, damit ein Vertrag überhaupt zustande kommen kann. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

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Alles klar? Sara Stalder erklärt, unter welchen Bedingungen ein Vertrag zustande kommt.

 

  • Es gibt zwei Parteien.
  • Gegenseitige Willensäusserung, bestehend aus den Willensäusserungen Antrag und Annahme (Art. 1 Abs. 1 OR). Die Willensäusserungen können auch stillschweigend erfolgen (Art. 1 Abs. 2 OR).
  • Einigung in den wesentlichen Vertragspunkten, z.B. Leistung und Preis (vgl. Art. 2 OR). Ohne Einigkeit über diese Punkte kommt kein Vertrag zustande.
  • Zudem müssen die Parteien geschäftsfähig, also volljährig und urteilsfähig sein (vgl. Art. 13 ff. OR). Informationen zum Vertragsabschluss durch Minderjährige finden Sie hier.

Wichtig: auch mündliche Verträge sind rechtlich gültig und verbindlich.

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