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Wie regle ich die Organspende bei meinem eigenen Todesfall?

Mit der Annahme des Transplantationsgesetzes regelt die Schweiz die Organspende neu. Voraussichtlich ab 2024 gilt die sogenannte Widerspruchslösung: Wenn eine Person ihre Organe nicht spenden möchte, dann muss sie dies während Lebzeiten in ein Register eintragen.

Angehörige können die Organspende jedoch weiterhin ablehnen, wenn sie wissen oder vermuten, dass die verstorbene Person ihre Organe nicht spenden wollte. Wenn die Angehörigen nicht erreicht werden können, dann dürfen auch keine Organe gespendet werden. Bis zur Inkraftsetzung der neuen Regelung gilt weiterhin die sogenannte Zustimmungslösung. Das heisst, dass eine Transplantation von Organen nur möglich ist, wenn die verstorbene Person der Spende zu Lebzeiten zugestimmt hat. Wenn der Wille der verstorbenen Person unbekannt ist, dann müssen über die Organspende die Angehörigen der verstorbenen Person entscheiden.

Ab wann tritt die Änderung bei der Organspende in Kraft?

Die neue Regelung tritt frühestens ab 2024 in Kraft. Ab dann gelten alle Personen ab 16 Jahren als Organspenderinnen, es sei denn, sie haben sich dagegen ausgesprochen. Es ist wichtig, dass bis zur Umsetzung des Wechsels zur Widerspruchslösung alle wissen, was diese bedeutet und wie man eine Ablehnung einer Organspende registrieren kann. Deshalb plant das Bundesamt für Gesundheit (BAG) eine landesweite Informationskampagne.

Nationales Register soll geschaffen werden

Für die Umsetzung soll ein nationales Register in den Landessprachen und den Sprachen der am weitesten verbreiteten Migrationsgemeinschaften geschaffen werden. Alle in der Schweiz ansässigen Personen über 16 Jahren werden dazu aufgefordert, sich anzumelden, für Personen, die sich nicht selber eintragen können, sind entsprechende Angebote geplant. Wer sich umentscheidet, wird die Möglichkeit haben, seinen Eintrag jederzeit zu ändern.

Das neue Organspende-Register soll von der Stiftung Swisstransplant betrieben werden, welche bereits heute eines anbietet. Wie der Kassensturz aufdeckte, gab es im aktuellen Register jedoch wesentliche Sicherheitsmängel. Der Konsumentenschutz fordert, dass für den Zugriff sehr hohe Sicherheitsstandards angewendet werden, er wird den Aufbau des neuen Registers im Auge behalten.

Andere Formen der schriftlichen Willensäusserung, wie Patientenverfügungen und Organspendeausweise werden weiterhin anerkannt.

Wie kann ich meine Organe spenden?

Weitere Informationen (BAG)

Wenn Sie Ihre Organe spenden möchten, können Sie dies heute in einer Patientenverfügung oder in einem Organspendeausweis festhalten. Mit der Patientenverfügung des Konsumentenschutzes erhalten Sie auch einen Organspendeausweis im Kreditkartenformat, den Sie ausfüllen und immer auf sich tragen können.

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