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Worauf ist bei der Wahl eines Fitnessstudios zu achten?

Sport und Bewegung fördert die Gesundheit und das Wohlbefinden. Eine gute Möglichkeit zur ganzheitlichen sportlichen Betätigung ist der Gang ins Fitnessstudio. Dazu schliessen immer mehr Menschen Mitgliedschaften in solchen Fitnessstudios ab, von welchen es unzählige Arten und Varianten gibt: Fitnessstudios mit Wellnessangebot, Fitnessstudios mit Beratung und Betreuung, 24-Stunden-Bereiche, Fitnessstudios exklusiv für Frauen, functional training-Gyms und so weiter. Beim Sporttreiben sollten aber neben den Muskeln nicht auch noch Ihre Nerven strapaziert werden. Deshalb lohnt es sich, bei der Auswahl des Anbieters zusätzlich zur Ausstattung und zum Preis auch auf die Vertragsbedingungen und insbesondere auf das Kleingedruckte (Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB) zu achten.

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Alles klar? Sara Stalder erläutert Ihre Rechte bei Fitnessabo-Verträgen.

 

Im Folgenden werden typische kunden-unfreundliche Vertragsbedingungen erläutert.

Studios mit solchen Bedingungen sollte man wenn möglich meiden, um sich Ärger und unnötige Kosten zu ersparen.

Automatische Vertragsverlängerung

Eine automatische Vertragsverlängerung kann für den Kunden von Nutzen sein, z.B. bei Versicherungsverträgen, wo man auf eine konstante Risikodeckung angewiesen ist. Andere automatische Vertragsverlängerungen sind jedoch häufig nicht gerechtfertigt, insbesondere auch dann, wenn sie bloss in den AGB versteckt erwähnt sind und der Kunde weder bei Vertragsschluss noch vor der bevorstehenden Verlängerung des Vertrages explizit darauf hingewiesen wird. Derartige automatische Vertragsverlängerungen sind nach Ansicht des Konsumentenschutzes unlauter im Sinne von Art. 8 UWG.

Achten Sie bei Vertragsabschluss darauf, ob der Vertrag eine solche automatische Vertragsverlängerung vorsieht. Wenn Sie nur einen einmaligen und befristeten Vertrag möchten, dann teilen Sie dies dem Anbieter so mit. Oder Sie künden den Vertrag gleich bei Abschluss des Vertrags, damit es ebenfalls zu keiner ungewollten Vertragsverlängerung kommen kann.

Eine akzeptierbare Form der automatischen Vertragsverlängerung stellt es dar, wenn Sie bei Vertragsschluss über die automatische Vertragsverlängerung und rechtzeitig vor bevorstehender Erneuerung schriftlich über die auslaufende Kündigungsmöglichkeit informiert werden. Dasselbe gilt auch, wenn Ihnen nach Ablauf der ursprünglich vereinbarten Mindestlaufzeit ein jederzeitiges Kündigungsrecht mit kurzen Kündigungsfristen eingeräumt wird.

Übertragbarkeit der Mitgliedschaft

Die Kundin muss das Recht haben, ein Ersatzmitglied vorzuschlagen, wenn sie vorzeitig aus dem Vertrag aussteigen möchte. Sofern die Neukundin den Vertrag zu den gleichen Bedingungen übernehmen will und auch sonst «zumutbar» ist (insbesondere zahlungsfähig ist), kann das Fitnessstudio dies nicht untersagen. Namhafte Rechtsexpertinnen sehen hier eine Analogie zum Mietrecht (Art. 264 OR).

Achten Sie bei der Auswahl eines Fitnessstudios darauf, dass Ihnen das Recht zur Übertragung ihres Abos auf eine Drittperson eigeräumt wird.

Vorzeitige Auflösung

Beim Fitnessabo handelt es sich um ein Dauerschuldverhältnis. Ein solches muss aus wichtigen Gründen immer gekündigt werden können. Ein Fitnesscenter kann dieses Recht in den AGB nicht wegbedingen. Ein Mitglied, das beispielsweise krankheits- oder unfallbedingt dauerhaft nicht mehr trainieren kann oder aus dem Einzugsgebiet des Fitnessstudios wegzieht, profitiert nicht mehr von dessen Leistungen. Auch ein Time-Stop bringt in dieser Situation nichts.

In solchen Fällen muss es Ihnen als Kundin möglich sein, den Vertrag vorzeitig aufzulösen und eine Teilrückerstattung beziehungsweise eine Anpassung des Abonnementspreises an die verkürzte Laufzeit zu erhalten.

 


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Haftung

Die totale Wegbedingung jeglicher Haftung widerspricht Art. 100 OR und ist nichtig. Wählen Sie deshalb kein Studio, das jegliche Haftung (also auch für solche aus rechtswidrigem oder grobfahrlässigem Handeln) in den AGB ausschliesst.

Studios mit kunden(un)freundlichen Geschäftsbedingungen

Diese erwähnten Vertragsbedingungen werden vom Konsumentenschutz als Kriterien zur Bewertung eines Fitnessstudios hinsichtlich dessen Kundenfreundlichkeit verwendet. In diesem Beitrag finden Sie vier verschiedene Listen mit Fitnessstudios, auf welche uns Konsumentinnen aufmerksam gemacht haben. Diese wurden im Dezember 2019 anhand der genannten Kriterien analysiert. Das Ergebnis der Analyse wurde den Studios sodann jeweils schriftlich mitgeteilt und erläutert. Ihnen wurde eine Frist für allfällige Verbesserungen der geprüften Vertragsbedingungen eingeräumt, bevor sie auf eine der vier Listen gesetzt werden.

Fitnessstudios auf der schwarzen Liste erfüllen dabei keine der obigen Kriterien und sind hinsichtlich der vier Kriterien in ihren AGB besonders kundenunfreundlich, während Studios auf der grauen Liste mindestens eines der Kriterien des Konsumentenschutzes für faire Fitness-Vertragsbedingungen erfüllen. Die Fitnessstudios auf der weissen Liste erfüllen die Kriterien des Konsumentenschutzes und sind hinsichtlich der geprüften Vertragsbestimmungen besonders konsumentenfreundlich, weshalb sich die Wahl eines solchen Studios wenn immer möglich empfiehlt. Die Studios auf der hellgrauen Liste erfüllen die Kriterien, sehen jedoch weiterhin eine automatische Vertragsverlängerung vor. Da auf diese jedoch bei Vertragsabschluss und auch eine angemessene Zeit vor Ablauf der Kündigungsfrist aufmerksam gemacht wird, handelt es sich nicht mehr um eine stillschweigende Verlängerung.

 

Möchten Sie ihr Fitnessstudio hinsichtlich dieser Kriterien überprüft haben?
Schreiben Sie uns:

[email protected]

Oder:

Stiftung für Konsumentenschutz
Nordring 4
Postfach
3001 Bern

Prüfen Sie allgemeine Geschäftsbedingungen blitzschnell mit unserem neuen AGB-Check-Tool. Es durchsucht eingefügte oder hochgeladene AGB-Texte auf Passagen, in denen eine automatische Vertragsverlängerung formuliert ist. Die gefundenen Passagen markiert das Tool. Jetzt ausprobieren unter konsumentenschutz.ch/agb-check.

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