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Online-Ratgeber

Was kann ich tun, wenn ich mit einer Zahnarztrechnung nicht einverstanden bin?

Zahnarztrechnungen sind oft mit hohen Kosten verbunden. Entsprechend lohnt es sich, diese auf ihre Korrektheit zu prüfen. Wenn Sie die Richtigkeit einer Zahnarztrechnung bezweifeln, empfehlen wir folgendermassen vorzugehen:

  • Verlangen Sie immer eine Kopie der Zahnarztrechnung, damit Sie die Rechnung nachvollziehen können.
  • Kontaktieren Sie zuerst Ihre Zahnärztin und Fragen Sie nach einer Erklärung der Berechnung.

 


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  • Wenn keine Einigung mit dem Zahnarzt möglich ist, können Sie sich an eine der kantonalen Begutachtungskommissionen wenden. Dies ist jedoch nur möglich, wenn Ihre Zahnärztin Mitglied der Schweizerischen Zahnärzte-Gesellschaft (SSO) ist. Die Dienstleistungen der Begutachtungskommissionen (u.a. Honorarprüfung, Begutachtung oder Schlichtungsverfahren) sind teilweise kostenpflichtig.
  • In einigen Kantonen gibt es weitere Schlichtungs- und Begutachtungsstellen – erkundigen Sie sich bei der Gesundheitsdirektion Ihres Kantons.

In diesem Ratgeber haben wir zudem aufgeschlüsselt, mit welchen Kosten Sie bei einer Zahnbehandlung rechnen müssen.

Günstigere Zahnbehandlung in Ausbildungskliniken

Die Ausbildungskliniken der Universitäten Basel, Bern und Zürich bieten Zahnbehandlungen zu einem vergünstigten Tarif an. Die Behandlung erfolgt durch Studenten in Ausbildung und unter Aufsicht von Zahnärzten. Sie ist deshalb etwas zeitaufwändiger. Weitere Informationen finden Sie unter folgenden Links:

Ausbildungsklinik Uni Basel

Studentenklinik Uni Bern

Studierendenklinik Uni Zürich

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